Technische Sanierung neues Rathaus, Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI (2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 64-866/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Sanierung neues Rathaus, Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI (2021)
Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude für Sanierung und Modernisierung der Innenräume.
Das neue Rathaus von Wiesbaden ist ein über 130 Jahre altes Gebäude, errichtet im Stil der Renaissance. Ursprünglich von Georg von Hauberrisser geplant und 1887 fertiggestellt, wurde 1951 der Haupttrakt nach der Zerstörung während des zweiten Weltkrieges nach modernen Gesichtspunkten wiedererrichtet. Der hintere Teil mit der Erschließung im Hauptflügel ist im Original erhalten geblieben. Das gesamte Gebäude ist denkmalgeschützt.
Die letzte Generalsanierung fand Ende der 80er Jahre statt, mittlerweile besteht insbesondere bei den technischen Anlagen dringender Handlungsbedarf, da ein zuverlässiger Betrieb nicht mehr sichergestellt werden kann.
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Hier ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Parallel werden auch Leistungen der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Projektsteuerung ausgeschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in einem Grundsatzbeschluss der Generalsanierung der technischen Anlagen im neuen Rathaus zugestimmt. Es wurde beschlossen, dass nach LPH 2 eine vertiefte Kostenermittlung inkl. Variantenuntersuchung vorliegen soll. Auf dieser Basis soll dann der endgültige Sanierungsumfang festgelegt werden.
Darüber hinaus wurde festgelegt, einen Sanierungsausschuss zu bilden, bestehend aus Vertreter/-innen der Verwaltung und der Fraktionen. Dieser Ausschuss soll die Planung über die gesamte Projektlaufzeit begleiten.
Erneuert werden müssen die Technik der Wärme- und Kälteversorgung sowie der Lüftung inkl. der entsprechende Regelung/Automation für alle Anlagen. Das Rathaus wurde 2020 an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen.
Ebenfalls betroffen sind die Anlagen für die Trinkwasserversorgung. Ein weiterer Aspekt ist die Ausstattung einiger Räume (u. a. des großen Sitzungssaals) mit Medientechnik nach aktuellem Stand und jeweiliger Erfordernis.
Die sicherheitstechnische Gesamtsituation soll neu geplant werden. Derzeit besteht keine Zugangskontrolle/-beschränkung, dies soll geändert werden. Ein konkretes Konzept ist zu erarbeiten und umzusetzen.
Da auch eine weitere Aufzuganlage (derzeit angedacht im Innenhof) geplant werden soll, ist die gesamte Zugangssituation neu zu bewerten.
Über die notwendige Sanierung der technischen Anlagen hinaus sollen auch erforderliche hochbauliche Maßnahmen identifiziert und kalkuliert werden, insbesondere für den Stadtverordnetensitzungssaal, das Magistratssitzungszimmer, die Lobby und die Toilettenanlage im Bereich des großen Festsaals.
Für diese repräsentativen Bereiche sollen auch Maßnahmen zur Aufwertung/Attraktivierung aufgezeigt werden.
Aus Sicht des Brandschutzes besteht ebenfalls Handlungsbedarf, neben der Betrachtung des Rathauses selbst muss auch die unter dem Rathaus gelegene Gastronomie (Ratskeller) mit einbezogen werden, da die Abgrenzung hier derzeit nur ungenügend ist.
Ausgenommen von den Sanierungsmaßnahmen sind Fenster und Dach, diese sind jeweils noch in einem ausreichend guten Zustand. Die Fassade kann aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls nicht geändert/beplant werden.
Die Art der Umsetzung steht noch nicht fest. Im Zuge von LPH2 muss geklärt werden, ob die Sanierung im laufenden Betrieb in Bauabschnitten durchgeführt wird oder ob eine Teil- oder Komplettauslagerung erfolgen muss.
Aufgabe ist die Planung und Umsetzung der gesamten Sanierung inkl. der mit allen Maßnahmen einhergehenden baulichen Anpassungen. Grundsätzlich müssen die Eingriffe dem besonderen Kontext (Denkmalschutz) Rechnung tragen, hier sind auch die technischen Gewerke entsprechend gestalterisch zu begleiten und einzubinden. Alle technischen Anlagen sollen sich baulich und gestalterisch möglichst in das bestehende Gesamtbild einfügen.
Die Interimsplanung wird u. U. Teil des Auftrages, wenn sich hier eine entsprechende Notwendigkeit ergibt.
Leistungsumfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI (2021) LPH 1-9, zzgl. Besondere Leistungen:
— Vorgezogene vertiefte Kostenermittlung in LPH 2 inkl. der Bauablauf-Varianten, u. a. in Abhängigkeit der nutzbaren Ausweichquartiere.
Projektzeitraum:
—— LPH 1+2 ca. 1 Jahr inkl. besondere Leistungen.
Dann umfassender Sitzungszyklus um weiteres Vorgehen zu beschließen, zu plausibilisieren und freizugeben, Dauer ca. 6 Monate,
—— LPH 3 ca. 6 Monate.
evtl. weitere Beschlussrunde, Dauer ca. 3 Monate,
—— LPH 4-7 ca. 9 Monate inkl. Bauantrag,
—— LPH 8 in drei BA ca. 3 Jahre.
Projektkosten (alle in netto):
Nach einer groben Schätzung aus dem Jahr 2018 werden die Baukosten derzeit mit ca. 2,1 Mio. EUR KG 300 bzw. ca. 5,9 Mio. EUR KG 400 veranschlagt.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre für Leistungen der Objektplanung Gebäude,
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Nachweis von realisierten Projekten/Referenzen mit Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI:
— Referenzen zu Maßnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden bei Sanierung/Modernisierung (Nutzung beliebig),
— Referenzen zu Bauen im Bestand und in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb,
— Referenzen mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentliches Vergaberecht,
— Referenzen zu Architektursprache/Gestaltung im Innenbereich für vergleichbare repräsentative Gebäude (grafische Nachweise sind separat beizulegen),
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
— Leistungszeitraum: Abschluss ohne LPH 9 innerhalb der letzten 7 Jahre (nicht vor 2014),
— erbrachter Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung: mind. 75 % der HOAI Grundleistung der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Bauwerkskosten von mind. 4,0 Mio. EUR netto KG 300 + 400, diese Mindestanforderung gilt nicht für die Referenzen zu Architektursprache/Gestaltung.
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. 2 Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien-spezifischen Anforderung (z. B. Bauen im Bestand) erfüllen. Die 2 zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Wenn Referenzen addiert werden sollen, ist auf dem Formblatt in der Projektbeschreibung ein entsprechender Hinweis zu geben - andernfalls besteht kein Anspruch auf Bewertung in Addition.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben,
Hinweise:
— die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Kalenderjahren für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— Umsatz der 3 letzten Kalenderjahre im Mittel für Leistungen der Objektplanung Gebäude: mind. 0,5 Mio. Euro netto.
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte gem. der Mindesteignung.
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9).
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
— 10 Punkte ab 1 Referenz zu Maßnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden bei Sanierung/Modernisierung (Nutzung beliebig),
— max. 30 Punkte ab 1 Referenz zu Bauen im Bestand und in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb. Eine Referenz ohne Bauabschnitte/lfd. Betrieb wird mit 15 Punkten bewertet, die Referenz mit den höchsten Punkten wird zur Wertung herangezogen,
— 20 Punkte ab 2 Referenzen mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentliches Vergaberecht. Bei Anwendung des öffentlichen Vergaberechts bei einem nicht-öffentlichen AG ist eine entsprechende Erläuterung beizufügen (10 Punkte je Ref.),
— max. 40 Punkte für Referenzen zu Gestaltung/Architektursprache im Innenbereich für vergleichbare repräsentative Gebäude.
Es werden max. 2 Referenzen (beliebige Nutzung) für die Kategorie Gestaltung /Architektursprache in Form grafischer Nachweise gewertet. Mindestens eine der Referenzen muss für ein vergleichbares historisches oder historisierendes Gebäude sein.
Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit und Identität der nutzungsspezifischen Gestaltung.
Die Bewertung erfolgt gestaffelt:
— voll überzeugend = 20 Punkte,
— weitgehend überzeugend = 12 Punkte,
— teilweise überzeugend = 5 Punkte,
— nicht überzeugend = 0 Punkte.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Dabei müssen die jeweilig zutreffenden Kategorien entsprechend markiert werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Als Mindesteignung gelten:
— 5 qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand,
— mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Im Rahmen der Angebotserstellung ist derzeit geplant, den Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung eingeräumt, sofern die dann vorherrschende Situation dies zulässt. Angesetzt ist dies derzeit für die KW 15/16.
Weitere Informationen werden mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis:
Die Planunterlagen unterliegen einer besonderen Interessenslagen und werden daher nicht mit der Bekanntmachung veröffentlicht. Die Unterlagen werden mit der Angebotsaufforderung den Bietern zur Verfügung gestellt
Um grundsätzlich für die Angebotsaufforderung berücksichtigt werden zu können, müssen vom Teilnehmer der formelle Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren, die Verschwiegenheitserklärung sowie alle Erklärung zu Ausschlussgründen vorliegen (siehe Teilnahmeantrag, Seite 4, Punkt 5.).
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
— Matrix - Eignungskriterien,
— Matrix - Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Information zur Angebotsabgabe,
— Vertrag,
— StVV Grundsatzbeschluss vom 2.7.2020,
— Präsentation Zusammenfassung „technische Sanierung Rathaus“ vom 30.1.2020.
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— Formular Teilnahmeantrag,
— Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
— Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
— geforderte Nachweise (Handelsregister usw.).
C) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]