Projektsteuerung für die Maßnahme S 6 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt(Main)West – Friedberg und Nordmainsche S-Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Maßnahme S 6 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt(Main)West – Friedberg und Nordmainsche S-Bahn
Projektsteuerung für die Maßnahme S 6 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt(Main)West -Friedberg und Nordmainische S-Bahn.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerung für die Maßnahme S 6 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt(Main)West -Friedberg und Nordmainsche S-Bahn
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt
Projektsteuerung für die Maßnahme S 6 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt(Main)West -Friedberg und Nordmainische S-Bahn
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Nachtrag 03: Verlängerung Projektsteuerung bis 28.2.2021
Die neuen Projektsteuerer sollen in der kritischen Projektphase durch eine enge Zusammenarbeit mit der alten Projektsteuerung unterstützt werden, um so eine gute Arbeitsgrundlage zu schaffen. Besonders im Hinblick auf den komplexen und mehrfach gestörten Bauablaufs, war es notwendig die Leistungen zur Schaffung einer Übergangsphase bis zum 28.2.2021 zu verlängern. Der entstandene Aufwand war bei Auftragsvergabe nicht absehbar und kann nun nur mit einer Aufstockung des Stundenaufwandes und einhergehend durch den Einsatz von mehr Personal geleistet werden.
Für den Informations- und Wissenstransfer in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Projektsteuerung muss die alte Projektsteuerung eingebunden sein.