2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 067-158087
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
München
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz.
Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich).
Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel.
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
58 – Zum Zeitpunkt der Herstellung der Primärstützen war der Bauablauf der Station und der Schildfahrten der 2.SBSS noch nicht in dem Maße festgelegt, dass geklärt war, ob im ZA bereits der Aushub bis auf die Bahnsteigebene erfolgt ist und ob eventuell die Schildfahrten durch den gesamten ZA Bereich stattfinden müssen. Daher wurden aus Vorsorge die Bohrlöcher der Primärstützen im Bereich der Tunnelröhren der 2.SBSS mit Ringspaltmörtel verfüllt um Suspensionsverlust, ein Ausbläsern, oder ein Hereinbrechen von Material während der Schildfahrt zu vermeiden. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt für alle Schildfahrten der 2.SBSS.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
58 – Zum Zeitpunkt der Herstellung der Primärstützen war der Bauablauf der Station und der Schildfahrten der 2.SBSS noch nicht in dem Maße festgelegt, dass geklärt war, ob im ZA bereits der Aushub bis auf die Bahnsteigebene erfolgt ist und ob eventuell die Schildfahrten durch den gesamten ZA Bereich stattfinden müssen. Daher wurden aus Vorsorge die Bohrlöcher der Primärstützen im Bereich der Tunnelröhren der 2.SBSS mit Ringspaltmörtel verfüllt um Suspensionsverlust, ein Ausbläsern, oder ein Hereinbrechen von Material während der Schildfahrt zu vermeiden. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt für alle Schildfahrten der 2.SBSS.
Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zur Herstellung des Baugrubenverbaus im Bereich Hbf. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten.