Stadt Rodgau – Trägerschaft von 2 Kindestagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 5630/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rodgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rodgau – Trägerschaft von 2 Kindestagesstätten
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für eine oder beide der folgenden Einrichtungen in Rodgau:
— Kita 16: Luise-Hensel-Weg 2-4 (Los 1),
— Kita 17: Hauptstraße 177 (Los 2).
Er handelt sich jeweils um 4-gruppige Kindertagesstätten mit 2 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und 2 Gruppen für Kinder über 3 Jahren.
Beide Kita-Gebäude werden durch die Stadt Rodgau errichtet und sollen zum 1.10.2021 fertiggestellt sein und nach derzeitigem Planungsstand zum 1.11.2021 in Betrieb gehen, sodass die Betreiberleistungen voraussichtlich ab dem 1.11.2021 zu erbringen sind. Der genaue Leistungsbeginn wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens noch weiter präzisiert und spätestens mit Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote festgelegt werden.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Bieter haben die Möglichkeit, die Anzahl der Lose, auf die sie den Zuschlag erhalten können, zu beschränken und eine Rangfolge der Lose festzulegen.
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66 VgV.
Kita 16: Luise-Hensel-Weg 2-4
Kita 16
Luise-Hensel-Weg 2-4
63110 Rodgau
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für die Kita 16 (Luise-Hensel-Weg 2-4) in Rodgau, voraussichtlich ab dem 1.11.2021.
Die Leistungen des Trägers sind insbesondere:
— Betreuung an 5 Wochentagen von 7.00 bis 17.00 Uhr; dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle vorzuhalten, aus denen die Eltern wählen können,
— Ferienbetreuung (24 Schließtage/Jahr),
— Verpflegung der Kinder (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Getränke),
— Umsetzung eines pädagogischen Konzepts,
— Bilden einer Steuerungsgruppe mit der Stadt Rodgau und Abfassung von Erfahrungsberichten,
— Durchführung des Anmeldeverfahrens,
— Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und Einzug der Elternbeiträge,
— Beantragen und abrechnen der Landesfördermittel,
— Einholen der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII.
Der Betreibervertrag kann im Anschluss von der Stadt Rodgau einseitig zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden.
Kita 17: Hauptstraße 177
Kita 17
Hauptstraße 177
63110 Rodgau
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Trägerschaft für die Kita 17 (Hauptstraße 177) in Rodgau voraussichtlich ab dem 1.11.2021.
Die Leistungen des Trägers sind insbesondere:
— Betreuung an 5 Wochentagen von 7.00 bis 17.00 Uhr; dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle vorzuhalten, aus denen die Eltern wählen können,
— Ferienbetreuung (24 Schließtage/Jahr),
— Verpflegung der Kinder (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Getränke),
— Umsetzung eines pädagogischen Konzepts,
— Bilden einer Steuerungsgruppe mit der Stadt Rodgau und Abfassung von Erfahrungsberichten,
— Durchführung des Anmeldeverfahrens,
— Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern und Einzug der Elternbeiträge,
— Beantragen und abrechnen der Landesfördermittel,
— Einholen der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII.
Der Betreibervertrag kann im Anschluss von der Stadt Rodgau einseitig zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gesamtumsätze in EUR (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Umsatz des Unternehmens mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Euro (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis für a) und b): Eigenerklärung des Bewerbers
Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den Bewerbern im Wege der Aufklärung die Vorlagegeprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bewerber im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften.
a) Anzahl der in den Kalenderjahren 2018/2019/2020 jahresdurchschnittlich Beschäftigten,
b) Referenzen über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung, die folgenden Anforderungen genügen:
— Betreuung von mind. 2 Gruppen pro Referenz,
— insg. mind. 40 betreute Kinder pro Referenz,
— Mindestlaufzeit einer Referenz mind. 2 Jahre,
— Leistungsende der Referenz muss nach dem 1.1.2016 liegen.
Nachweis für a) und b):
Eigenerklärung des Bewerbers.
Zu b):
Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, sonst gilt der Bewerber als ungeeignet und wird nicht berücksichtigt. Der Bewerber muss darüber hinaus nachweisen, dass er sowohl Erfahrung im U3- als auch Ü3-Bereich hat. Der Nachweis der U3- und Ü3-Erfahrung kann auch durch mehrere Referenzen erfolgen.
Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert, die als geeignet anzusehen sind und die dargestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDPC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.