20FEI49516: 2 gl. Ausbau Homburger Damm- SpDrS60 Stw Frankfurt Fauf – Endzustand Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49516
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI49516: 2 gl. Ausbau Homburger Damm- SpDrS60 Stw Frankfurt Fauf – Endzustand
2 gl. Ausbau Homburger Damm- SpDrS60 Stw Frankfurt Fauf – Endzustand.
Frankfurt am Main
SpDrS 60 Stw Frankfurt Außenbahnhof -2 gl. Ausbau Homburger Damm – Endzustand.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich um den Umbau eines bestehenden RSTW. Änderungen an dieser Anlage sind aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten und technischen Gründen nur durch den Ersteller möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20FEI49516: 2 gl. Ausbau Homburger Damm- SpDrS60 Stw Frankfurt Fauf – Endzustand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.