Aarbergen
Abtsteinach
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischofsheim (Mainspitze)
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehringshausen
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Eppstein
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofheim am Taunus
Hohenroda
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Königstein im Taunus
Korbach
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Lich
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mühlheim am Main
Münster (Hessen)
Neu-Anspach
Neu-Isenburg
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Otzberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinheim
Reiskirchen
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlitz
Schlüchtern
Schmitten im Taunus
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steffenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetzlar
Wiesbaden
Willingen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Gleisbauarbeiten – Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf

768111-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Gleisbauarbeiten – Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
OJ S 215/2026 05/11/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Beschreibung: ca. 85 km Neu- und Umbau Kabeltrasse inkl. Querungen und Kabelschächten, ca. 530 km Kabelverlegung 72 Oberbaumaßnahmen, davon 33 km GE, 53 Weichenumbauten, 1 RZ-Maßnahme 5 Bahnübergangsumbauten ca. 500 Signalfundamente
Kennung des Verfahrens: 6d4e3012-e088-4a7d-abb8-f27f7c63a37e
Interne Kennung: 21FEI51048
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Beschreibung: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Interne Kennung: 959abfa2-76d6-43b9-b735-3e5d3b00b72d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/10/2021
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021749836-0 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/09/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 11/10/2021

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 525655-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 513 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 524 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 547 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 551 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 554 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 579 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 597 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 603 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 616 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 619 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde. MKA 622 Da es sich um Zusammenhangsleistungen mit dem HLV handelt, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, können die Leistungen durch keinen weiteren AN erbracht werden. Eine neue Ausschreibung ist daher nicht möglich, und würde zu extremen Zusatzkosten und zeitlich nicht kompensierbaren Problemen führen. Diese Leistungen können nur durch denselben AN erbracht werden, da aus Gründen der Gewährleistung mit einem anderen AN es zu Störungen im Baubetrieb führen würde.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 513 - Gemäß Anordnung vom 05.08.2024 wird der AN mit der Herstellung der Inhouseverkablung beauftragt. Im Bauvertrag 21FEI51048 diese Leistung so nicht vorgesehen, jedoch ist die zusätzlich benötigte Leistung für die ordnungsgemäße Umsetzung der hauptvertraglichen Leistungen erforderlich und ursprünglich auch nicht Bestandteil des HLV. MKA 524 - Im Zuge der Signalstandortbegehung mit der BÜW wurden notwendige Standflächen an einzelnen Signalen festgelegt. Diese sollen gemäß Anordnung mit Wartungspodesten anstatt Einfassungsrahmen hergestellt werden (siehe Mail im Anhang). Weiterhin sind auch im Bahnhofsbereich an einzelnen Stellen Einfassungsrahmen unterschiedlicher Größe zur Herstellung einer Standfläche für die Fachdienste notwendig, die nicht im HLV ausgeschrieben sind. MKA 547 - Aufgrund der Brandschutzauflage gemäß HBO muss der Abstand des Modulgebäudes zum Sozialgebäude mindestens fünf Meter betragen. Aus diesem Grund sind laut Anordnung die alten Sozialgebäude, die nicht mehr benutzt werden, abzureißen. MKA 551 - Gemäß Anordnung ist für die TK-Anbindung des ESTW Frankfurt Flughafen zusätzliche LWL-Arbeiten notwendig. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die LWL-Muffenstandorte, Spließarbeiten und die Einführungen in die BSHs Zeppelinheim und Flughafen des Kabels F6628. MKA 554 - Für den Kabelzug des Gewerks TK wurden in den Stellwerksgebäuden, Betonschalhäusern und Bahnübergang Brandschottungen geöffnet. Diese sollen anschließend wieder instandgesetzt werden um den baulichen Brandschutz zu gewährleisten. MKA 579 - Aufgrund von Umplanungen und Planungsänderungen der Gewerke der Ausrüstungstechnik mit Signalverschiebungen, zusätzlichen Weichenantrieben und zusätzlichen Kabelanbindungen sollen zusätzliche Kabeltrogausschnitte in der Kabeltrassenführung hergestellt werden. Es ist eine GFK-Trasse entlang der Böschung auf die Strecke 3530 zum Mast 2027 herzustellen. MKA 597 - Aufgrund der durch die LST-Projektleitung angeordneten Verschließung der vorgegebenen Kabelschutzrohre mittels Rohrverschlussstopfen entstehen zusätzliche Aufwendungen für den AN. MKA 603 - Auf Grundlage der aktuellen Ausführungsplanung werden zusätzliche Gehrungsschnitte an Beton-Kabelkanälen und Deckeln für Richtungswechsel von 15° bzw. 30° erforderlich. Im Auftrags-LV sind lediglich Gehrungsschnitte für die in der Entwurfsplanung vorgesehenen Umleitungsbausätze berücksichtigt. Durch zusätzliche Richtungswechsel, beispielsweise infolge der Umfahrung von Masten, sowie durch örtliche Anpassungen aufgrund fortgeschriebener oder in den Plänen nicht dargestellter Gegebenheiten entsteht zusätzlicher Aufwand an Beton-Kabelkanälen unterschiedlicher Größen im gesamten Bauabschnitt. MKA 616 - Aufgrund örtlicher Gegebenheiten mussten im Bauabschnitt 3 insbesondere im Bereich von Gleisunterkreuzungen sowie vorhandener Bestandskabel im Bahnhofsbereich tiefere Schächte eingebaut werden. Dadurch wurden längere Schachtleitern bzw. zusätzliche Steigeisen erforderlich, um einen sicheren Zugang gemäß den geltenden Arbeitsschutzanforderungen der DGUV 103-008 zu gewährleisten. MKA 619 - Auf Grundlage der Anordnung vom 29.05.2024 wurde der AN durch den AG mit der Herstellung diverser LWL-Stiche der OSE sowie deren Anbindung an das BSG beauftragt. MKA 622 - Aufgrund nachträglich festgelegter AVT-Standorte wurde in Abstimmung zwischen der Oberleitungstechnik und dem AG der Einsatz spezieller Kabelausführungssysteme erforderlich. Da die vertraglich vorgesehene Herstellung vor dem Kabelzug und der Schrankstellung hätte erfolgen müssen, ist diese nachträglich nicht mehr umsetzbar. Der Einbau im Bereich bereits verlegter und in Betrieb befindlicher Kabel ist daher nur mit dem speziellen System möglich.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-M-B
Telefon: +49 6926548402
Fax: +49 6926520071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1147c74c-104f-4582-b416-1cf8556c308f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2026 16:00:49 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 768111-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2026