2.1.
Verfahren
Titel: ESTW Stadthagen Strecke 1700 Bauleistungen für Kabel
Beschreibung: Los 1: Kabelkanal, Querungen, Signalgründungen Los 2: Kabelverlegung Los 3: Signalausleger, Kabelbrücken
Kennung des Verfahrens: 692e0a38-0d6b-4786-b78e-0a06f2f38774
Interne Kennung: 25FEI82875
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Kabelkanal, Querungen, Signalgründungen
Beschreibung: Los 1 Kabelkanal, Querungen, Signalgründungen
Interne Kennung: 7c699fc9-7679-476f-86bb-180a240ce4a7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251097786 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 09/03/2026
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: e5410b80-9147-4d07-81bc-0ea9656295f5-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 01 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, da die Herstellung der Zuwegungen unmittelbar mit der Hauptleistung - Kabeltiefbauarbeiten - verknüpft ist. Denn um die Hauptleistung durchzuführen, bedarf es zweifellos dieser Zuwegungen/Baustraßen. Die Beauftragung eines anderen AN würde zu erheblichen Verzögerungen/Unterbrechungen führen, die den Leistungsablauf erheblich stören würden. Dieser Umstand wäre in Anbetracht der Tatsache, dass die Herstellung von Baustraßen zwingendes Erfordernis ist, um die Hauptleistung durchzuführen, nicht gerechtfertigt. Ferner würde der Synergieeffekt verloren gehen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, die aufgrund der Tatsache, dass die Errichtung der Baustraßen eine vorbereitende Leistung auf die Hauprleistung ist, nicht hinnehmbar ist. Die Verzögerung würde sich auf den gesamten Bauablauf dieser Bauphase auswirken. 02 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, da die Herstellung der notwendigen Zuwegungen zeitlich, örtlich und technisch unmittelbar mit der Hauptleistung verknüpft ist, da diese vorbereitende Leistungen für die Hauptleistung darstellt. Die Vergabe der Leistung an ein Drittunternehmen würde den Synergieeffekt abreißen lassen und den Bauablauf der Bauphase erheblich verzögern. Durch den Wechsel des AN würde erhebliche Schwierigkeiten entstehen, da das Durchlaufen eines Vergabeverfahrens den Zeitplan derart beeinträchtigen würde, dass die Inbetriebnahme gefährdet würde, da diese zusätzlichen Leistungen vorbereitend auf die Hauptleistung vorgenommen werden müssen. Ohne die zeitnahe Vornahme der Rodungsarbeiten sind Kabeltiefbauarbeiten an den zuvor bezeichneten Gleisquerungen nahezu ausgeschlossen. 04 Der AN ist bereits mit der Ausführung der Herstellung von Baubehelfen betraut; so auch mit der Herstellung von Spundwänden. Vorbohrungen als Einbringhilfe stellen diesbezügliche Vorarbeiten dar. Die Vergabe an einen anderen AN würde den Bauablauf verzögern. Die Ausführung der Vorbohrungen und der Errichtung der Spundwände selbst ist einheitlich auszuführen, da diese Leistungen in einem engen Zusammenhang zueinander stehen, sodass eine Trennung dieser Leistungen zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen würde. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, die aufgrund der Tatsache, dass die Vorbohrung eine vorbereitende Maßnahme für die Errichtung von selbst Spundwänden ist, nicht hinnehmbar ist. Derart zusammenhängende Maßnahmen sind einheitlich auszuführen, um den Synergieeffekt zu bewahren. 05 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der hiesige AN mit der Baustelle bereits genau vertraut ist und das entsprechende know-how über die Eigenarten des Bauvorhabens hat. Das Hinzuziehen eines anderen AN würde darüber hinaus zu einer Aufteilung der Leistung führen, die nicht zielführend ist und den Projektfortschritt gefährden würde. Sofern der AN bereits die chemische Beweissicherung der vertraglich festgelegten BE-Flächen vertraglich schuldet, gebietet es sich im Sinne einer einheitlichen und wirtschaftlichen Betrachtung, dass sogleich auch eine chemische Beweissicherung in den Bereichen der in Rede stehenden Gleisquerungen durch den AN erfolgt. Ein Hinzuziehen eines anderen AN würde eine künstliche Aufspaltung der Leistung verursachen, die unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und unter dem Gesichtspunkt der Effizienz nicht zu rechtfertigen wären. Mithin würden erhebliche Schwierigkeiten entstehen, da eine enge Verbundenheit der zusätzlichen Leistung 13 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, da die Herstellung der Baugruben und die entsprechenden Vorarbeiten unmittelbar mit der Hauptleistung verknüpft ist. Vorliegend ist es zwingend erforderlich, den Asphalt zunächst aufzubrechen, um die entsprechende Startgrube herzustellen. Die Beauftragung eines anderen AN würde zu erheblichen Verzögerungen/Unterbrechungen führen, die den Leistungsablauf erheblich stören würden. Ferner würde der Synergieeffekt verloren gehen Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die angezeigten Aufbrucharbeiten unmittelbar mit der Leistung zur Herstellung der Startgrube verknüpft ist. Die Verzögerung würde sich auf den gesamten Bauablauf dieser Bauphase auswirken. 17 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die zusätzliche Leistung unmittelbar mit der Einrichtung der Baustelle verknüpft ist. Die zusätzliche Leistung stellt lediglich eine erforderliche Vorleistung dar, die aufgrund der örtlich vorgefundenen Gegebenheiten durchgeführt wird. Die Beauftragung eines anderen AN würde zu erheblichen Verzögerungen/Unterbrechungen führen, die den Leistungsablauf erheblich stören würden. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, die aufgrund der Tatsache, dass die Einrichtung der Baustellen eine vorbereitende Leistung auf die Hauptleistung ist, nicht hinnehmbar ist. Die Verzögerung würde sich auf den gesamten Bauablauf dieser Bauphase auswirken. Aufgrund der Geringfügigkeit der Leistung würde eine Vergabe an einen anderen AN zu unverhältnismäßigen Verzögerungen führen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 01 Der AN ist gemäß HLV-Position 01.01.0040 verpflichtet, neben der Planung von Verbau, Schotterhalterung, Gerüste auch die Planungsleistung für Baustraßen zu übernehmen. Eine vertragliche Leistungspflicht zur Herstellung von Baustraßen liegt nicht vor. In 0.6.1.3.1 der "Baubseschreibung Vorbemerkung" wird lediglich die Errichtung von Baustraßen im Zusammenhang mit BE-Flächen (7 - Bau-AN Los1 und 13- Bau-AN Los3) festgelegt. Davon unberührt bleiben folgende mit der Mehrkostenanzeige 01 angezeigten Zuwegungen der vorliegenden Gleisquerungen: GQ 005.0 GQ (RV) DN 300 km 34,78 GQ019.2 GQ (RV) DN 400 km 43,33 GQ022.0 GQ (RV) DN 300 km 44,425 GQ028.0 GQ (RV) DN 300 km 47,322 GQ029.0 GQ (RV) DN 400 km 47,569 GQ030.0 GQ (RV) DN 400 km 48,239 GQ033.0 GQ (RV) DN 400 km 48,625 GQ034.0 GQ (RV) DN 300 km 49,361 GQ035.0 GQ (RV) DN 300 km 50,463 GQ038.0 GQ (RV) DN 300 km 52,649 GQ041.0 GQ (RV) DN 300 km 54,29 GQ043.0 GQ (RV) DN 500 km 55,035 GQ044.0 GQ (RV) DN 400 km 55,511 GQ044.1 GQ (RV) DN 300 km 55,823 GQ045.0 GQ (RV) DN 300 km 56.158 GQ050.0 GQ (RV) DN 400 km 58.769 Die Zuwegungen sind zur Erreichung der jeweiligen Gleisquerungen notwendig. Da die Herstellung der Baustraßen nicht vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll umfasst ist, handelt es sich um notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des geschuldeten Leistungserfolges. 02 Der AN muss abweichend zum vertraglich geschuldeten Bau-Soll Rodungsarbeiten für die Zuwegungen der Startgruben durchführen, da zahlreiche Querungs- bzw. Startgrubenbereiche nicht zugänglich waren. Aus. 0.1.22 der Baubeschreibung ergibt sich, dass im Winter 2025/2026 Vorarbeiten in Form von Umweltmaßnahmen durch den AG durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Rückschnittarbeiten und Echsenvergrämung. Dabei sollten angetroffene Bäume im Bereich der Modulgebäude und Querungen vorab gefällt werden. Da die Rodungsarbeiten nicht hinreichend vorgenommen worden sind, führt diese der AN nunmehr selbst durch, um mit den eigentlichen Vertragsleistungen beginnen zu können. Dies betrifft Rodungen in den Bereichen der folgenden Gleisquerungen: GQ05, GQ22, GQ28 (inkl. GQ29), GQ30, GQ33, GQ34, GQ35, GQ38, GQ41, GQ44, GQ44.1, GQ45. Die zusätzlichen Rodungsarbeiten sind nicht vom Bau-Soll erfasst. Insbesondere gehören diese nicht zu der pauschalen Leistungspflicht zur Baustelleneinrichtung. Da die Rodungsarbeiten nicht vom vertraglich vereinbarten Leistungssoll umfasst sind, handelt es sich um eine notwendige zusätzliche Leistung. 04 Einbringhilfen für das Einbringen von Spundwänden ist vom Leistungssoll nicht umfasst. Gemäß DIN 18304 (VOB/C) sind Einbringhilfen aber besondere Leistungen. Auf Grundlage des Baugrundgutachtens ergibt sich, dass im Baufeld von teilweise schwer rammbaren Böden ausgegangen wird. Für die Herstellung der Einbringhilfen ist der Einsatz eines Spezialtiefbauers erforderlich. 05 Der AN schuldet gem. der HLV-Pos. 01.01.0140 und Ziff. 0.2.15.3 der Baubeschreibung die chemische Beweissicherung der Bereitstellungs- und Baustelleneinrichtungsflächen. Ausweislich dieser vertraglichen Regelungen ist unter Kap. 01.01. festgehalten, dass nachfolgende Positionen, somit auch Position Ziff. 01.01.0140, für den gesamten Leistungsbereich Anwendung findet, sofern keine anderweitige separate Regelung in den Titeln zu finden ist. Die chemische Beweissicherung der Baustraßen der GQ05, GQ44.1 bzw. GQ45 sind im HLV nicht vereinbart. Auch anderweitige Regelungen hierzu bestehen nicht. Daher handelt es sich vorliegend um eine zusätzliche erforderliche Leistung, um den Vorgaben des Bodenschutzes nachzukommen. 13 Der AN ist zur Herstellung der Startgruben der Gleisquerung 43 bei km 55,035 am Bahnhof Bückeburg verpflichtet. Aus der "Baubeschreibung Vorbemerkung" (dort in der tabellarischen Darstellung auf S.55) ergibt sich, dass die Ausführung der Leistung in geschlossener Bauweise zu erfolgen hat. Hinsichtlich der angezeigten Aufbrucharbeiten vom Asphaltboden ist zu erkennen, dass Oberbodenarbeiten bei der geschlossenen Bauweise ausdrücklich nicht von der vereinbarten Leistungspflicht umfasst sind. An dieser Stelle weist die "Baubeschreibung Vorbemerkung" auf S.48 unter " 0.6.1.1.1.3 Oberbau" darauf hin, dass im Bereich der Baugruben der Gleisquerungen in offener Bauweise im notwendigen Umfang der Oberbau auszubauen und nach Abschluss der Arbeiten wiederherzustellen ist. Hinsichtlich der Asphaltarbeiten im Bereich der Baugruben, für die die geschlossene Bauweise vorgesehen ist, sind diese Asphaltarbeiten nicht bereits vom Vertrags-Soll umfasst. Da die angezeigten Asphaltarbeiten nicht vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll umfasst ist, handelt es sich um notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des geschuldeten Leistungserfolges. 17 Der AN ist gemäß Pos.02.01.0020 HLV verpflichtet die Baustelle einzurichten. Dies umfasst unter anderem die Baubüros soweit erforderlich zu transportieren, aufzubauen und einzurichten. Im Bereich des vorgesehenen Containerstandortes für die Projektleitung befand sich ein Baumstumpf, welcher die Aufstellung des Containers behinderte. Dieser musste freigelegt, gezogen, entsorgt und abtransportiert werden. Die entsprechende Fläche wurde wiederverfüllt und hergerichtet. Die Ziehung eines Baumstumpfs an der konkreten Stelle gehört nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung der Baustelleneinrichtung. Geschuldet ist dahingehend lediglich die Beseitigung von Aufwuchs. Eine vertragliche Leistungspflicht zur Ziehung von Baumstumpfen ergibt sich nicht aus dem HLV. Da die Ziehung des Baumstumpfs nicht vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll umfasst ist, handelt es sich um notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des geschuldeten Leistungserfolges.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 77
Telefon: +49 5112862356
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 908f648e-ba2b-44e1-a30e-4d47c45a820f
Stadt: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0c331bf8-4adc-45e7-a7cd-a4aafb27182f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2026 09:31:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 735212-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2026