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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS Hannover - Berlin Projektsteuerung Inbetriebnahmemanagement
Beschreibung: ABS Hannover - Berlin Projektsteuerung Inbetriebnahmemanagement
Kennung des Verfahrens: ca6101d9-4932-40e1-ad23-29bb1e47116f
Interne Kennung: 25FEI82708
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS Hannover - Berlin Projektsteuerung Inbetriebnahmemanagement
Beschreibung: ABS Hannover - Berlin Projektsteuerung Inbetriebnahmemanagement
Interne Kennung: 14f5753e-64ec-4222-9634-3723d6b67bd4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251098350
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/02/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 20/02/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: a640ff17-5317-4237-9919-7c5552d28959-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 01: die ESTW-Anlagen sowie die projektübergreifend ineinandergreifenden Erdungs- und Bahnstromversorgungsanlagen sind sicherheitsrelevante Anlagen mit unmittbar voneinander abhängigen Schnittstellen. An diesen Anlagen dürfen Planung und Inbetriebnahmesteuerung aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen nicht durch meherere voneinander unabhängige Auftragnehmer erfolgen. Die bereits erstellte IBN-Grobkonzeption des Ankerprojekts bildet die Grundlage für eine Inbetriebnahme der GSH-Projekte und muss im Hinblick auf die gemeinsame Betriebsaufnahme fortgeschrieben werden. Eine Bearbeitung durch einen anderen Auftragnehmer würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken, widersprüchlichen IBN-Konzeptionen, zusätzlichem Abstimmungsaufwand sowie erheblichen Termin- und Sicherheitsrisiken für die gemeinsame Inbetriebnahme führen. Beispielsweise können ungeklärte technische Schnittstellen, unterschiedliche Reihenfolgen der Inbetriebnahmeschritte, der Einsatz unterschiedlicher Abnahmeprüfer für dieselben sicherheitsrelevanten Anlagen, fehlende Konsistenz zwischen den beiden Projekten, eine unvollständige Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten, erhöhte Risiken bei Stellwerksumschaltungen, Gefährdungen infolge nicht abgestimmter Stromschaltungen während der Bau- und Abnahmephasen und gegenseitige Behinderung bei der Erstellung der IBN-Dossiers sowie Doppelbeauftragungen von Abnahmefahrten entstehen Ein Wechsel des AN würde dazu führen, dass die bereits beauftragten IBN-Steuerungsleistungen des Ankerprojektes nicht mehr einheitlich durch denselben AN erbracht werden könnten. Um eine durchgängige und konsistente Leistungserbringung sicherzustellen, wäre eine grundlegende Neuordnung der vertraglichen und vergaberechtlichen Situation erforderlich. Dies könnte die Beendigung des bestehenden Vertrags, eine erneute europaweite Ausschreibung der IBN-Steuerungsleistungen einschließlich der GSH-Anteile sowie erhebliche zeitliche Verzögerungen nach sich ziehen. Während der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, das erfahrungsgemäß einen Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch nimmt, könnten wesentliche Leistungen der IBN-Steuerung nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden. Dies würde die termin- und qualitätsgerechte Vorbereitung der gemeinsamen Inbetriebnahme erheblich gefährden und zu erheblichen Projekt- und IBNrisiken für das Ankerprojekt führen. Darüber hinaus wären erhebliche wirtschaftliche Nachteile zu erwarten. Neben zusätzlichen Vergabe- Koordinierungs- und Einarbeitungskosten könnten Terminverschiebungen der IBN zu erheblichen Mehrkosten und Folgeschäden führen, deren finanzielle Auswirkungen im Einzelfall ein sehr hohes Ausmaß erreichen könnten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 01: Projeksteuerung Inbetriebnahmamanagement, Anteil GSH Lehrte - Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 72
Telefon: +49 5112864246
Fax: +49 69260913869
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH
Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47058
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8cb6850a-0b68-40a3-aa9d-d215374509e8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2026 09:00:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 731307-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2026