2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39500000 Textilwaren
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichen: Hinsichtlich der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses: Produktdatenblätter mit Baumusterprüfbescheinigungen und Bescheinigungen zum EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen), EN-Norm, DIN/ISO-Normen, betreffend Los 1, Positionen 1.1-1.3, 1.6-1.8: Zertifikate OEKO-TEX Standard 100 (oder gleichwertiges Zertifikat) Hinsichtlich der Wertung der Angebote: für jedes angebotene Los Muster (Fehlen die Muster bei Angebotsfristende, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen.) Auf Aufforderung einzureichen: bei Tarifbindung des Bieters: Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern, Eignungsleihe: Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen", Formular 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der VgV-Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU/Ziffer 5) Vertragsstrafen: Ab Nichteinhaltung des Ausführungsbeginns zum 01.06.2027 und ab Nichteinhaltung der zwingenden Belieferung der Standorte innerhalb von 15 Kalendertagen ab Bestellung werden als Vertragsstrafe 0,5 % der Auftragssumme der ausstehenden Lieferung pro vollendetem Tag in Abzug gebracht. Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 3 % der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung. Bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Korruption: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Betrug: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen); ist auf separate Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.