Aarbergen
Abtsteinach
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischofsheim (Mainspitze)
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehringshausen
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Eppstein
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofheim am Taunus
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Königstein im Taunus
Korbach
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Lich
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mühlheim am Main
Münster (Hessen)
Neu-Anspach
Neu-Isenburg
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinheim
Reiskirchen
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetzlar
Wiesbaden
Willingen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost

725500-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
OJ S 203/2026 20/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV i. V. m. §§ 27 bis 29a sowie § 31 SVHV die Jahresrechnungen und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz bei Krankheit (U1) und bei Mutterschaft (U2) für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031 der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen und Prüfungsberichte für die Krankenversicherung (einschließlich des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG) und die Pflegeversicherung zu erstellen. Die Prüfung (inkl. Prüfbericht) hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 1a0e6df1-53fb-436b-8339-1c54c5fc1c8b
Interne Kennung: SAVE_305_2026_304
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79212000 Betriebsprüfung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963) oder Teltow (PLZ 14513) statt.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963)
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Teltow (PLZ 14513)
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SDYDBQZ52T# Angabe des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Prüfungszeitraum (Eigenerklärung Prüfungszeitraum bei Auftraggeberin gemäß Anlage B.06). Der Bieter/Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer in den letzten fünf aufeinander folgenden Jahren ohne Unterbrechung keine Prüfung bei der Auftraggeberin durchgeführt hat und somit gemäß §77 Abs. 1a Satz 6 SGB IV nicht von der Prüfung auszuschließen ist, sofern er den Zuschlag erhalten sollte. Es folgt ein Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren, wenn in den letzten fünf aufeinander folgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung bei der Auftraggeberin durchgeführt wurde. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04A einzureichen. +++ Die Verpflichtungserklärung Mindestlohn des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von uns eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/ Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/ Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Wettbewerbsregisterauszug über den Wirtschaftsteilnehmer anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen. Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Wirtschaftsteilnehmer ist sich bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen - den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann, - den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, - nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Betrug: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt
Korruption: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Zahlungsunfähigkeit: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
Beschreibung: Bei der Prüfung (inkl. Prüfbericht) ist insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, - die Satzung der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. heraus-gegebenen aktuellen Fassung. Die Prüfung erstreckt sich auf: - die Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS), - die Richtigkeit der Führung der Vermögensrechnung (Bilanzwahrheit, -klarheit und -kontinuität), - die Prüfung rechnungslegungsrelevanter Prozesse, - die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben und - die IT-Systemprüfung. Speziell werden folgende Anforderungen gestellt: - Die Prüfung der Vermögensrechnung hat auf formale, rechnerische und sachliche Richtigkeit zu erfolgen. Dabei sind die Nachweise für die in der Jahresrechnung ausgewiesenen aktiven und passiven Vermögensbestände vollständig zu prüfen. - Es ist zu prüfen, ob die Vermögensveränderungen im Laufe des Rechnungsjahres richtig erfasst wurden und ob das Ergebnis der Erfolgsrechnung richtig in die Vermögensrechnung übernommen wurde. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Vorstandsbezüge und die Verwendung des Repräsentationsfonds des Vorstandes der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen. Hierüber ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die jeweiligen Prüfberichte sollen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Angaben über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, - Angaben zur vollständigen bzw. stichprobenartigen Prüfung, - Angaben zur prozessorientierten Prüfung, - Übersicht über die Ergebnisse der Vermögens- und Erfolgsrechnung, - Aufnahme grundsätzlicher Beanstandungen. Ein Management Letter ist nur bei Bedarf seitens der Auftraggeberin zum Angebotspreis (Anlage B.03) zu erstellen. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963) oder Teltow (PLZ 14513) statt.
Interne Kennung: SAVE_305_2026_304
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79212000 Betriebsprüfung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963) oder Teltow (PLZ 14513) statt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963)
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Teltow (PLZ 14513)
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Abgabe des Angebots fordert Sie die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse auf. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Frankfurt am Main führt dieses Verfahren für die die AOK Nordost durch und ist für die Kommunikation mit den Bietenden zuständig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in das Mitgliederverzeichnis Berufskammer Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellen (Eigenerklärung Mitgliederverzeichnis Berufskammer gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in dem einschlägigen Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften seines Niederlassungslandes verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe in EUR - für Sachschäden - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor 11/2019 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und für Rechnungsprüfungen im Rahmen des § 77 SGB IV i. V. m. § 31 SVHV im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der Ausgleichskassen (AAG) erfolgreich durchgeführt worden ist. Es ist eine hinreichend de-taillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Auftraggeber und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung, Anzahl der Versicherten (mind. 500.000) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Erfahrungsnachweise in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste (siehe nachfolgend Referenz 1 und 2) können auf zwei unterschiedliche Weisen erbracht werden. Es muss ersichtlich sein, dass der Bieter innerhalb der letzten sieben Jahre entweder a. bei einer gesetzlichen Krankenkasse an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat oder b. bei zwei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen für jeweils mindestens ein Jahr die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat. - Bei beiden Optionen müssen die Prüfungen bei (einer) Krankenkasse(n) durchgeführt worden sein, die jeweils mindestens 500.000 Versicherte betreut/betreuen. Der Nachweis der Option a) ist dabei in Form von zwei Nachweisen zu erbringen, indem jede erfolgreich abgeschlossene Jahresrechnungsprüfung als separat betrachtet wird und somit eine eigene Referenz darstellt. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von den beteiligten Unternehmen mit der Anlage B.05 einzureichen. Insgesamt sind somit in der Summe zwei vergleichbare Referenzen von der Bewerber- oder Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SDYDBQZ52T/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 162 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.03. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: t:00498000000255
Postanschrift: Battonnstraße 40
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8000000255
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:0049 22894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07d3cc88-24aa-401e-9ef3-309f093ecbd2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/10/2026 12:38:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 725500-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2026