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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen RKS Halle-Eichenberg 2. BA Sangerhausen - Nordhausen
Beschreibung: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Bauarbeiten zur Errichtung der Elektronischen Stellwerke (ESTW), Strecke 6343, 2.Bauabschnitt Silei für Kabeltiefbau und Gleiserneuerung Berga-Kelbra - Roßla km 78,3 - 76,5: ca. 1.640 h Sicherungsaufsicht, ca. 4.920 h Sicherungsposten, ca. 500 m Feste Absperrung, ca. 500 m ATWS, Signalisierung (Sh2/El 6), ca. 205 Schichten Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 8.640 h Bahnübergangsposten, ca. 6 St. mobile Sicherungsanlagen und 5.400 Bahnübergangshilfsposten, ca. 4.920 h Helfer im Bahnbetrieb
Kennung des Verfahrens: bbb221c8-b75f-4bf2-9636-75bbaabcab18
Interne Kennung: 25FEI83388
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: ST
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Schüßler-Plan GmbH 2. DB Engineering & Consulting GmbH ///// Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen RKS Halle-Eichenberg 2. BA Sangerhausen - Nordhausen
Beschreibung: Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Bauarbeiten zur Errichtung der Elektronischen Stellwerke (ESTW), Strecke 6343, 2.Bauabschnitt Silei für Kabeltiefbau und Gleiserneuerung Berga-Kelbra - Roßla km 78,3 - 76,5: ca. 1.640 h Sicherungsaufsicht, ca. 4.920 h Sicherungsposten, ca. 500 m Feste Absperrung, ca. 500 m ATWS, Signalisierung (Sh2/El 6), ca. 205 Schichten Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 8.640 h Bahnübergangsposten, ca. 6 St. mobile Sicherungsanlagen und 5.400 Bahnübergangshilfsposten, ca. 4.920 h Helfer im Bahnbetrieb
Interne Kennung: 7605694d-f4c7-4dcf-a6e0-ba067baa6ab1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: ST
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Schüßler-Plan GmbH 2. DB Engineering & Consulting GmbH ///// Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KUBE CON safety GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251093765
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - KUBE CON safety GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 19/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 30/01/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 6d027fa8-2b2a-4cac-9f30-4cd5f6260d06-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - KUBE CON safety GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 1 - Zum Zwecke der Risikominimierung im Bauablauf und der zeitlichen Entzerrung von Leistungen konnte die ursprünglich vom BauAN geplante Bautechnologie nicht zur Anwendung kommen. In der Folge ergab sich ein erheblicher Mehrbedarf an fester Absperrung (FA) zur Einhaltung geltender Vorschriften und zur Wahrung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen. Die zeitliche Entzerrung mit der benannten Technologieänderung wurde notwendig, da sich bedingt durch nicht vorhersehbare Umstände (Witterung, Einflüsse Dritter sowie Abweichungen im Bestand) komplexe Schnittstellen ergaben, deren Auflösung und Koordination ein hohes Maß an zeitlichem und monetärem Aufwand benötigt hätte. Mit Blick auf das Projektziel war diese Herausforderung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht umsetzbar. Ohne Reaktion auf diesen Umstand hätten folgende Konsequenzen gedroht: Leistungsreduktion innerhalb des Hauptvertrages des BauAN inkl. Stillstandskosten, Bedarf zusätzlicher Sperrpausen mit der Folge von Lost-Units und somit hohem volkswirtschaftlichem Schaden sowie vollständige Einstellung der Bautätigkeiten bedingt durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen. Die Technologieanpassung mit der Folge einer Mengenmehrung der Positionen für die FA stellt daher gesamtheitlich betrachtet die risikoärmste und somit wirtschaftlichste Lösung dar. 3 - Im Zuge der Baudurchführung ist der durchgehende Einsatz einer Sicherungsaufsicht über den ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfang hinaus sowie zusätzlich eines Baustellen-SAKRA erforderlich. Die Notwendigkeit ergab sich aus den besonderen betrieblichen (z.B. Arbeiten außerhalb von Sperrpausen) und damit verbundenen sicherungstechnischen Anforderungen des Bauvorhabens. Durch die unmittelbare Nähe zum Bahnbetrieb, die Größe des Baufeldes und die Vielzahl von gleichzeitig tätigen Bauspitzen besteht ein dauerhaft erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand. Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit, der Betriebssicherheit des Eisenbahnverkehrs sowie der Einhaltung der bahnspezifischen Regelwerke ist eine kontinuierliche Anwesenheit des SAKRA erforderlich. Darüber hinaus konnten durch den durchgehende Einsatz des Baustellen-SAKRA auch Baumaßnahmen Dritter (AIM, Oberbauprogramm P3, TAMA) realisiert werden. Solcherlei Maßnahmen waren während der Ausschreibung der Sicherungsleistungen nicht absehbar, die Bündelung der Maßnahmen diente dabei der Hebung von Synnergieeffekten und zur Vermeidung zusätzlicher Sperrbedarfe und im Weiteren somit zur Vermeidung nachteiliger volkswirtschaftlicher Auswirkungen durch EInschränkungen im Betrieb, Umleitungen oder Totalausfällen. Es darf damit von der gesamthaft wirtschaftlichsten Lösung gesprochen werden. Die zeitgleiche Ausführung mehrerer Maßnahmen innerhalb desselben Baufeldes bzw. angrenzender Gleisund Anlagenbereiche lassen sich nur sicher durchführen, wenn die Aufgaben der Sicherungsfirma gebündelt zusammenlaufen. Mehrere unterschiedliche Sicherungsfirmen innerhalb einer Betra sind daher unbedingt zu vermeiden, da nur so sichergestellt ist, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind. Während der Ausschreibung der Sicherungsleistungen wurden Annahmen zum Umfang der SAKRA-Leistungen auf Grundlage von Erfahrungswerten getroffen, der tatsächliche Aufwand war nicht vorhersehbar. 4 - Im Sinne der effizienten Ausnutzung vorhandener Bauzeiträume wird im Auftrag des AIM unter Deckung der Sperrpause durch das Projekt RKS im a-Gleis Berga-Kelbra - Heringen (Helme) auf der VzG-Strecke 6343 eine Gleiserneuerung durchgeführt. Nach Durchführung der Arbeiten ist im erneuerten Bereich eine temporäre Belastungs-Langsamfahrstelle vonnöten. Diese soll vom durch das Projekt beauftragten Sicherungsunternehmen gestellt, vorgehalten und mit Entbehrlichkeit, sprich mit Erreichen der erforderlichen Lasttonnen, wieder abgebaut werden. Diese Beauftragung steht ferner im direkten technischen Zusammenhang mit den durch das Projekt RKS errichteten Kabelquerungen in demselben Abschnitt, die denselben Bedarf an Belastung aufweisen. Durch die Beauftragung des gebundenen AN Sicherung werden Risiken aus dem Bauablauf durch eine übergroße Anzahl an Beteiligten minimiert und durch die Bündelung aller erforderlichen Sicherungsleistungen in einer Hand Synergieeffekte in Bezug auf Planung, Durchführung und Koordinationsaufwand erreicht. Es wird somit die fach- und termingerechte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sichergestellt und Verzögerungen im Ablauf oder gar betriebliche Einschränkungen a priori ausgeschlossen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 1 - Mengenmehrung Feste Absperrung: zusätzlich zur beauftragten Leistung 2800m auf- und abbauen und über 230 Tage vorhalten 3 - Während der Ausführung stellte sich heraus, dass der im Leistungsverzeichnis kalkulierte Umfang der Position „Sicherungsaufsicht“ den tatsächlich erforderlichen Leistungsbedarf nicht vollständig abdeckt. Die Sicherungsaufsicht ist übe r die gesamte Dauer der Leistungserbringung durchgängig erforderlich. Zusätzlich wird ein Baustellen-SAKRA eingesetzt, dessen Leistungen ebenfalls der Position „Sicherungsaufsicht“ zuzuordnen sind. 4 - Zusätzliche Belastungs-Langsamfahrstelle 70 km/h im Richtungsgleis Berga-Kelbra - Heringen (Helme) im Zeitraum 09.10.- 30.10.2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen, FE.EI 72
Telefon: +49 3514612728
Fax: +49 69260913869
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KUBE CON safety GmbH
Registrierungsnummer: 1085a6d9-49b5-4fb0-b444-746a226bb907
Stadt: Delmenhorst
Postleitzahl: 27753
Land, Gliederung (NUTS): Delmenhorst, Kreisfreie Stadt (DE941)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: faa54753-68c6-4c0d-80c7-a03851eec1ae - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 14:14:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 708920-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026