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Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim.

700466-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim.
OJ S 197/2026 12/10/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim.
Beschreibung: Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH ist zuständige Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen (§§ 6 Abs. 4, 5 Abs. 4 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Die zuständige Behörde beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG in der Stadt Kelkheim. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Bediengebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Kelkheim. Es sind sowohl physische Haltestellen als auch virtuelle Haltepunkte anzufahren. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 3.036 Betriebsstunden in dem vorgesehenen Zeitraum. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der ÖDA-Laufzeit wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zum Verfahren Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. dem 4. Teil des GWB. Die Angabe der Verfahrensart „Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) 1370/2007)“ erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe "Wettbewerbsausschreibung nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. dem 4. Teil des GWB" in diesem Portal nicht zur Verfügung steht. Der ÖDA wird nicht als Dienstleistungskonzession ausgestaltet. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG) Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste ausgelöst. Der Betrieb in den o. g. Bediengebieten ist zum 18.01.2027 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die zuständige Behörde geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der gesetzten Anforderungen möglich ist. Aus Sicht der zuständigen Behörde bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument der zuständigen Behörde (einschl. Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://mtv-unternehmen.de/fileadmin/user_upload/downloads/public/Pdfs/Ausschreibung_Linienbedarfverkehr_Kelkheim/260927_MTV_ODV_ergDok_Kelkheim.pdf Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die zuständige Behörde, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Eigenwirtschaftliche Anträge nur auf das jeweils vollständige Bediengebiet Eigenwirtschaftliche Anträge sind nur für das jeweils vollständige Bediengebiet zulässig. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise Die zuständige Behörde kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Der Beginn des Vergabeverfahrens wird gesondert bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Stadtgebiet Kelkheim
Beschreibung: Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kelkheim
Postleitzahl: 65779
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 18/01/2027
Laufzeit: 5 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: UStID DE 11 3866761
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Profil des Erwerbers: https://www.mtv-unternehmen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6207e78a-51ec-4fb1-8205-d68829e4e8c2 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2026 08:26:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 700466-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 197/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/10/2026