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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen
Beschreibung: Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen
Kennung des Verfahrens: d5fcf61f-ddf4-4714-97ce-46969ebea233
Interne Kennung: 24FEI77418
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen, Los 6: Osterhofen - Plattling km 37,9 - 51,9, ÜST Langenisarhofen km 42,2 u. Speiseleitung Plattling
Beschreibung: Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen, Los 6: Freie Strecke Osterhofen - Plattling km 37,9 - 51,9 inkl. Neubau ÜST Langenisarhofen km 42,2 und Speiseleitung Bahnhof Plattling
Interne Kennung: f068d367-8771-42b7-882d-b40d82fa783b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: European Trans Energy GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251058101 - Los: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - European Trans Energy GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/08/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 0f7de75e-2809-41cb-9651-d6a026586701-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - European Trans Energy GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 7 (31) - Der Ausbau der bestehenden Kabelführungssysteme sowie die provisorische Sicherung der Kabel stehen in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung der Mastgründungen. Die Arbeiten müssen unmittelbar auf den Bauablauf abgestimmt und abschnittsweise durchgeführt werden. Eine Trennung der Leistungen zwischen verschiedenen Auftragnehmern ist technisch nicht sinnvoll, da die Baufeldfreimachung und die Gründungsarbeiten ineinandergreifen und eine durchgängige Koordination vor Ort erfordern. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, einen erhöhten Koordinierungsaufwand sowie Terminverschiebungen verursachen. Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung müssen unmittelbar vor den Gründungsarbeiten und in enger Abstimmung mit diesen erfolgen. Der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers würde den Bauablauf erheblich beeinträchtigen, Stillstandszeiten verursachen und das Risiko von Terminverzug sowie Mehrkosten deutlich erhöhen. 9 (36) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der schichtweise Abtrag in 10-cm-Lagen unmittelbar in den Herstellungsvorgang der Rammpfahlgründung für Aufsetzmaste (OZ 2.3) eingebunden ist. Die Begutachtung erfolgt an denselben Standorten, im selben Arbeitsschritt und unmittelbar vor bzw. während des Einbringens der Rammpfähle. Abtrag und Gründungsherstellung bilden damit einen technisch zusammenhängenden Arbeitsablauf, der nur mit einem einheitlichen Geräte- und Personaleinsatz durchgeführt werden kann. Eine Aufteilung auf einen weiteren Auftragnehmer würde den Arbeitsablauf an jedem Standort unterbrechen und die technische Verantwortung für die Gründungsleistung aufspalten. 10 (23) - Die Vergabe an einen Dritten ist technisch unzweckmäßig und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Da die Flächennutzung unmittelbar mit dem Erfolg der OLA-Arbeiten verknüpft ist, birgt die Vergabe an einen Dritten das Risiko einer Bauzeitverlängerung aufgrund von zusätzlichen Abstimmungen (Schnittstellen) und des Risikos, dass die vorbereiteten Flächen nicht für den vorgesehen Zweck geeignet sein könnten. Auch wirtschaftlich ist die Vergabe an einen Dritten nicht sinnvoll: Ein anderer AN müsste für die Herrichtung der Flächen eigenes Personal und Gerät an- und abtransportieren. Der bereits gebundene OLA-AN ist bereits vor Ort und kann die Flächen im Zuge der Herrichtung der anderen BE-Flächen mit seinem vorhandenen Maschinenpark und Personal nach seinen Erfordernissen herstellen. Aus diesem Grunde ist die Vergabe an den bereits beauftragen AN sowohl technisch als auch wirtschaftlich alternativlos.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 7 (31) - In allen Abschnitten mit erforderlichen Neugründungen von OLA-Masten entstehen abschnittweise Konfliktpunkte mit bestehenden Kabeltrassen/Betontrögen, die sich nicht immer durch eine Anpassung des Maststandortes lösen lassen. Anbei ordnen wir an, dass an Konfliktpunkten, die sich nicht alternativ lösen lassen, die bestehenden Kabelführungssysteme zur schnellen Baufeldfreimachung punktuell in Eigenregie des AN ausgebaut werden. Die Kabel sind dabei bauzeitlich in ein provisorisches Schutzrohr zu verlegen. Nach Fertigstellung der Oberleitungsarbeiten muss eine fachgerechte Wiederherstellung des Kabelführungssystems in gleicher Art und Größe erfolgen. Der Ausbau und Wiedereinbau ist unter Beteiligung der BÜW durchzuführen. Eine Auflistung und Dokumentation der Abschnitte mit km-Angabe der jeweiligen Bereiche sowie nach Möglichkeit Bilddokumentation ist zu übergeben. 9 (36) - An allen Standorten mit bestehendem Kampfmittelverdacht ist eine Begutachtung in Form eines schichtweisen Abtrags von 10 cm in Anwesenheit einer kampfmittelsachkundigen Person durchzuführen. Betroffen sind die Positionen unter der Ordnungszahl 2.3 „Rammpfahlgründung für Aufsetzmaste". Die Leistung war vertraglich nicht vereinbart und stellt eine Erweiterung des Leistungssolls dar. Grundlage ist die Festlegung von Herrn Hagemeyer in der Baubesprechung vom 08.06.2026. 10 (23) - Bei der Projektierung erwiesen sich die im Rahmen der Ausschreibung zugewiesenen BE-Flächen in Teilen als ungeeignet für die vorgesehen Verwendung. Deshalb sollen vom AN zwei zusätzliche BE-Flächen, bei km 42,500 und km 45,950, gebunden werden..
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: European Trans Energy GmbH
Registrierungsnummer: 9f8f5c28-0665-4b97-86f2-522b7f1e9d66
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1100
Land, Gliederung (NUTS): Mittelburgenland (AT111)
Land: Österreich
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ddb6091-c9f3-4318-aad3-842fb0be3ce0 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 16:01:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 697004-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026