Aarbergen
Abtsteinach
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischofsheim (Mainspitze)
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Ebersburg
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehringshausen
Einhausen
Eiterfeld
Eltville am Rhein
Eppstein
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofheim am Taunus
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Königstein im Taunus
Korbach
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Lich
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mühlheim am Main
Münster (Hessen)
Neu-Anspach
Neu-Isenburg
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinheim
Reiskirchen
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetzlar
Wiesbaden
Willingen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr – HLK rechter Rhein Vergabe per LST Modulvertrag 05; Oberlahnstein Süd

700152-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr – HLK rechter Rhein Vergabe per LST Modulvertrag 05; Oberlahnstein Süd
OJ S 196/2026 09/10/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: HLK rechter Rhein Vergabe per LST Modulvertrag 05; Oberlahnstein Süd
Beschreibung: Hochleistungskorridor Vergabe per ESTW Modulvertrag 05; 2 ESTW-A Neubauten in Niederlahnstein und Rüdesheim und 7 ESTW-A-Bestandsanpassungen (gemäß HLK Anforderungen) in Oberlahnstein, Kamp Bornhofen, Loreley, Kaub, Assmannshausen, Geisenheim und Eltville
Kennung des Verfahrens: ff6a9254-938d-42a0-89ef-451648d93d15
Interne Kennung: 23FEI70289
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56567
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: HLK rechter Rhein Vergabe per LST Modulvertrag 05; Oberlahnstein Süd
Beschreibung: Hochleistungskorridor Vergabe per ESTW Modulvertrag 05; 2 ESTW-A Neubauten in Niederlahnstein und Rüdesheim und 7 ESTW-A-Bestandsanpassungen (gemäß HLK Anforderungen) in Oberlahnstein, Kamp Bornhofen, Loreley, Kaub, Assmannshausen, Geisenheim und Eltville
Interne Kennung: ec7e1cb3-66f8-46b5-b088-1014dffe3413
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56567
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024950219
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 02/05/2024

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 8cca7ee4-4a27-4dbe-aa19-58cd625c59e6-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 31 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beauftragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen. MKA 36 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen. MKA 33 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen. 34 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen. MKA 38 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen. MKA 44 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 31 Die Leistung wurde erforderlich, weil ein zusätzlicher Nachunternehmer in die Projektabwicklung eingebunden werden musste. Die damit verbundene Abweichung von der ursprünglich kalkulierten Ausführung führte zu zusätzlichen Kosten sowie einem erhöhten Koordinations- und Abstimmungsaufwand. Diese Leistungen und die daraus resultierenden Aufwände waren nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und wurden in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt.Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 33 Die Leistung wurde erforderlich, weil für die Arbeiten an den Weichen und den zugehörigen Verschlüssen eine von der ursprünglichen Planung abweichende technische Ausführung notwendig wurde. Hierdurch entstanden zusätzliche Montageleistungen, insbesondere für Zungenroller, Übertragungsgestänge und Verschlüsse, sowie erhöhte Aufwände für Projektleitung und Bauleitung. Diese Leistungen waren in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthalten und stellen daher zusätzliche, vergütungspflichtige Leistungen dar. Die Mehrleistungen betreffen ausschließlich die Weichen des BA 1. Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 34 Die Leistung wurde notwendig, da im Rahmen des Projekts M20544-01A – HLK Rechter Rhein der Rückbau von vier Weichenantrieben erforderlich wurde, obwohl diese Arbeiten nicht Bestandteil des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs waren. Die Maßnahme wurde im Projektverlauf als zusätzliche Leistung identifiziert und durch entsprechende Abstimmungen konkretisiert. Durch den erforderlichen Rückbau entstand zusätzlicher Aufwand in den Bereichen Bauleitung und Projektleitung. Insbesondere waren ergänzende Koordinierungsleistungen, technische und terminliche Abstimmungen mit den Projektbeteiligten sowie eine intensive Kommunikation zwischen den beteiligten Leistungsbereichen erforderlich. Darüber hinaus mussten die aus dem geänderten Leistungsumfang resultierenden Vertragsanpassungen organisatorisch und formaljuristisch umgesetzt werden, um eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sicherzustellen. Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 36 Die Leistung wurde notwendig, da im Rahmen des Projekts M20544-01A der Rückbau des Gleissperrenantriebs am Gleis 103 angeordnet wurde, obwohl diese Leistung nicht Bestandteil des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs war. Anlass hierfür war die Feststellung, dass der vorhandene Gleissperrenantrieb den Bauablauf beziehungsweise die vorgesehenen Arbeiten behinderte und deshalb entfernt werden musste. Aufgrund dieser nachträglichen Anordnung entstand zusätzlicher Aufwand für die Planung, Koordination und Durchführung der erforderlichen Rückbauarbeiten. Die Maßnahme führte zu zusätzlichen Leistungen, die bei der ursprünglichen Angebotskalkulation nicht berücksichtigt werden konnten und daher zu einem entsprechenden Mehraufwand sowie Mehrkosten im Projekt führten.Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 38 Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da die Signalerrichtung infolge der in der Behinderungsanzeige A7-080 beschriebenen Umstände nicht wie geplant abgeschlossen werden konnte. Aufgrund fehlender Gründungen sowie bestehender Sichtbehinderungen durch den weiterhin laufenden Betrieb des Altstellwerks Niederlahnstein konnten im Rahmen des vorgesehenen Hubschraubereinsatzes lediglich 34 der geplanten 44 Signale errichtet werden. Zur Fertigstellung der verbleibenden Signalstandorte ist eine nachträgliche Ausführung mittels Zwei-Wege-Bagger erforderlich. Hierdurch entstehen zusätzliche Aufwände für die erneute Bereitstellung von Personal und Geräten, zusätzliche Anreisen sowie einen erhöhten Koordinations-, Dispositions- und Umplanungsaufwand. Darüber hinaus ergeben sich Vorhalte- und Stillstandskosten sowie mögliche Auswirkungen auf den weiteren Bauablauf und die Terminplanung. Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden. MKA 44 Die Leistung ist erforderlich, da durch die Anordnung zusätzlicher Arbeiten im Bereich Niederlahnstein Leistungen umgesetzt werden müssen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vorgesehenen Bauablaufs waren. Für die Montage der Achszählerkontakte ist das Entfernen der Walzzeichen an den betroffenen Schienen erforderlich, wodurch zusätzliche Aufwände für Koordination, Personalbereitstellung, Arbeitsvorbereitung und den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel entstehen. Darüber hinaus führt die Verschiebung der Inbetriebnahme des Stellwerks Niederlahnstein auf 2027 zu einem mehrfachen Um- und Rückbau an der Flachkreuzungsweiche Kr1. Der bereits eingebaute neue Weichenantrieb muss für die Zwischeninbetriebnahme 2026 vorübergehend durch den Bestandsantrieb ersetzt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zurückgebaut werden. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Montage-, Demontage- und Koordinationsleistungen verursachen einen erheblichen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglich geplanten Leistungsumfang. Die Leistung wurde AG-seitig angeordnet. Es besteht ein Vergütungsanspruch für eine zusätzliche Leistung. Ohne diese zusätzlichen Leistungen kann der ursprüngliche Vertragszweck nicht erreicht werden.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-SW
Telefon: +49 6926555495
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: 3035d51b-0604-4d74-8a0a-45c0a9b54b3d
Postanschrift: Thalesplatz 1
Stadt: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Kontaktperson: TDIG/SDB
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28527839-3c8c-4376-9222-17a0e675b901 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 12:28:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 700152-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026