1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Beschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
Kennung des Verfahrens: 50426675-6c4b-4a2b-bd9f-ca1864d70cbd
Interne Kennung: 94-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72590000 Computer-Fachdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20 HVTG anzuwenden. D.h. 1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten. Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung. Leistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG) Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil. 2. Nachunternehmer Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette). (2) Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben. (3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens, 2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die Vorlage der Verpflichtungserklärung und 3. für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist.( § 5 HVTG) 4. Nachweise und Kontrollen Es gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem. §§ 18 und 20 HVTG Vertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz: 1) Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine Vertragsstrafe fällig: a) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, b) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten, c) die Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. (2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. Bei mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags begrenzt (§ 20 Abs. 1 HVTG 2026).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme
Beschreibung: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.
Interne Kennung: LOT-0001 94-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72590000 Computer-Fachdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zum 01.01.2027 geschlossen. Der Rahmenvertrag läuft bis zum 31.12.2030 mit einer einmaligen Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate, sofern innerhalb der Vertragslaufzeit hierfür eine Begründung gegeben ist. Der Fullservice-Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2031.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg
Stadt: Limbrug
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Beschreibung: Sämtliche Gesamtpreise netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Angebotspreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Angebotspreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Angebotspreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 40 % gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den Wert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Bewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots) – 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben.
Beschreibung: Technische Werte Die Punktewerte werden für die genannten Einzelkriterien siehe Vergabeunterlagen Pos. 2.4. der Anlage 2 vergeben. Die Punktevergabe pro Kriterium des Leistungsverzeichnisses richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an dieses Kriterium. Anforderungen schlecht erfüllt 1 Punkte Anforderungen sind erfüllt 5 Punkte Anforderungen sind übertroffen oder die Funktionalität geht deutlich über die Mindestanforderungen hinaus, wenn kein Zielwert angegeben ist 7 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: -
Beschreibung: Stromverbrauchskosten Die Gesamtpreise der Stromverbrauchskosten netto eingehender Angebote werden zueinander so gewichtet, dass der jeweils niedrigste Gesamtpreis mit 10 Punkten gewertet wird und ein angenommener doppelt so hoher Gesamtpreis mit 0 Punkten. Alle dazwischenliegenden Gesamtpreise werden linear interpoliert zugeordnet. Die erreichten Punktwerte werden mit 20 % gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002442
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
Telefon: 06431296126
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 020 226 54254
Postanschrift: Schiede 20
Stadt: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
Telefon: 06431296168
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ceb7399b-15ba-453d-8c46-f937dac52c01 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 14:07:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 695188-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2026