Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birkenau
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Cölbe
Darmstadt
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Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
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Dreieich
Driedorf
Ebersburg
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Edertal
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Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
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Eschenburg
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Freigericht
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Fuldatal
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Geisenheim
Gelnhausen
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Großalmerode
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Habichtswald
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Haiger
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Hattersheim am Main
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Heidenrod
Helsa
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Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
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Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Kartons – Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons

668708-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Kartons – Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons
OJ S 188/2026 29/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons aus Pappe (Framework Agreement on the production and delivery of cardboard boxes)
Kennung des Verfahrens: 3e1c7066-04b4-4eb1-bf2b-880ca573825a
Interne Kennung: 25-2000057116
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44617100 Kartons
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen der Deutschen Bundesbank und, falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU. Das Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) wurde vom EZB-Rat durch den Beschluss der EZB vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für gemeinsame Beschaffungen des Eurosystems (Beschluss EZB/2008/17, geändert durch den Beschluss EZB/ 2015/51 und EZB/2020/27) zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen eingerichtet und ist derzeit bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt. Die Deutsche Bundesbank als leitende Zentralbank kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die zur Teilnahme an den Aktivitäten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) berechtigt sind, d. h. die nationalen Zentralbanken (NCBs) des European System of Central Banks (ESCB) und die National Competent Authorities (NCAs) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Single Supervisory Mechanism (SSM) teilnehmen und gemäß dem Beschluss EZB/2008/17 Mitglieder von EPCO sind oder werden können.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MV48#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons
Beschreibung: Unter dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung und sofern von der Auftraggeberin gefordert, der Lieferung von Kartons gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" (auf Wunsch der Auftraggeberin evtl. mit geringfügigen Abweichungen bezüglich der Abmessungen) an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen, bzw. falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU.
Interne Kennung: 25-2000057116
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44617100 Kartons
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen der Deutschen Bundesbank und, falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU. Das Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) wurde vom EZB-Rat durch den Beschluss der EZB vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für gemeinsame Beschaffungen des Eurosystems (Beschluss EZB/2008/17, geändert durch den Beschluss EZB/ 2015/51 und EZB/2020/27) zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen eingerichtet und ist derzeit bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt. Die Deutsche Bundesbank als leitende Zentralbank kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die zur Teilnahme an den Aktivitäten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) berechtigt sind, d. h. die nationalen Zentralbanken (NCBs) des European System of Central Banks (ESCB) und die National Competent Authorities (NCAs) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Single Supervisory Mechanism (SSM) teilnehmen und gemäß dem Beschluss EZB/2008/17 Mitglieder von EPCO sind oder werden können.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Diese Rahmenvereinbarung beginnt am 01. Januar 2027. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst zwei (2) Jahren (Mindestvertragslaufzeit) und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zur maximalen Laufzeit von insgesamt vier (4) Jahren und endet ohne Kündigung spätestens zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit (31. Dezember 2030) oder bei Erreichen der festgelegten Obergrenze automatisch.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Falls während der Vertragslaufzeit weitere EPCO-Mitglieder zur Rahmenvereinbarung beitreten, erhöht sich die maximale Auftragsmenge des Vertrages (siehe Nr. 6 C3_Rahmenvereinbarung) um 35.000 Kartons (Stück) pro Jahr pro beigetretenes Institut. Nähere Informationen siehe C3_Rahmenvereinbarung
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 1 Angaben zum Unternehmen: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 2 Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Gefordert sind drei Referenznachweise der letzten drei Jahre

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 3 Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 4. Registereintragungen mit der entsprechenden Nummer

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 6 Angaben zu Versicherungen: Ausreichende Deckungssummen von Personen- und Sachschäden von 500.000 EUR und Transportschäden von 100.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.2. Fachliche Kompetenz Punkt 1.2.1: Fähigkeiten, Verfügbarkeiten und Vertraulichkeit Eigenerklärung & Nachweis: 1. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Auftragsannahme und -abwicklung verantwortlich sind (Key-Account). Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein. 2. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Design, Herstellung und Verpackung von Faltkartons verantwortlich sind. Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein. 3. Der Antragsteller kann bei Bedarf Ersatz für das angebotene Personal bereitstellen. 4. Alle beauftragten Personen erklären sich bereit, nach der Auftragsvergabe und vor Beginn der Leistungserbringung eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.2. Fachliche Kompetenz Punkt 1.2.2: Kommunikation Eigenerklärung: Die für die fachliche und vertragliche Kommunikation mit der Leitenden Zentralbank, BBk, zuständigen Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveau B2 europäischer Sprachrahmen. Die für die fachliche Kommunikation mit den anderen teilnehmenden EPCO Mitgliedern zuständigen Personen verfügen über fachrelevante Kenntnisse in englischer Sprache.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.1: Möglichkeit zur Lieferung Eigenerklärung im Dokument: "C6_Rahmenvereinbarung Anlage 4 Lieferorte 25-2000057116" dass alle dort angegebene Lieferorte beliefert werde können.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.2: Beschreibung Lagerung Erforderlich: Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung der Lagerung bei. Beschreiben Sie die Lagerung der Faltkartons inkl.: - Standort - Kapazitäten - Ausstattung - Lagerbedingungen - Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons - evtl. geplante Zwischenlagerungen - etc. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht zu lagern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.3: Beschreibung Herstellung Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Beschreiben Sie die Herstellung der Faltkartons inkl.: - Standort - Kapazitäten - technische Ausstattung / Beschreibung Produktionsanlagen - Toleranzen bei der Herstellung - Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons - etc. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht herzustellen und zu liefern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.4: Beschreibung Kartontyp Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Fügen Sie für jeden in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Kartontyp eine Produktspezifikation bzw. ein Datenblatt (für Karton und Material) bei. Die Angaben müssen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geforderten technischen Eigenschaften herzustellen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.5: Unternehmensethik Der Bieter hat ein Antikorruptionsprogramm, das Artikel 10 der ICC-Regeln zur Korruptionsbekämpfung 2011 (oder vergleichbar) entspricht. Gibt es z.B. eine Antikorruptionspolitik, interne Regeln oder Mitarbeiterschulungen? Fügen Sie eine stichpunktehafte Beschreibung der bestehenden Regelungen (max. 1 Seite) bei.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.1: Qualitätsmanagementnormen Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 (oder vergleichbar) verfügen. Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen hat und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.2: Umweltmaßnahmen Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Umweltsicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 14 001 ff, EN ISO 50 001, EMAS (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen zum Umweltschutz

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.3: Nachhaltige Rohstoffketten Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, ISCC (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.4: Arbeitssicherheit Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung / Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.5: IT-Zertifikat Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 27 001 (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten IT-Sicherheitsmaßnahmen

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.5. Umweltmanagementnormen Punkt 1.5.1: Transportrichtlinie Es ist eine Umwelt- und Transportrichtlinie vorhanden. z. B. bevorzugte Nutzung CO2 emissionsarmer Transportmittel, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, CO2-Neutralisierung von Flügen, Regelungen für neu angeschaffte PKWs (neue Transportmittel haben eine Obergrenze für CO2 Emissionen, etc.)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 2.1: Teststellung Die vergebende Institution wird eine Teststellung durchführen. Die angebotenen Faltkartons müssen den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Eigenschaften entsprechen. Die angeforderten Kartons müssen kostenfrei an die in der Anfrage angegebene Lieferstelle gesendet werden. 120 Testkartons vom Typ 50 140 Testkartons vom Typ 60 180 Testkartons vom Typ 80 Hierbei wird neben der Verarbeitung, Maßhaltigkeit und Stabilität der Kartons gem. Leistungsbeschreibung, auch die Kompatibilität mit dem vom Auftraggeber verwendeten Sicherheitssiegelband und Kartonetiketten getestet. Im Rahmen der Testreihe werden folgende Versuche durchgeführt: siehe Dokument: "B3 Rahmenbereinbarung Anlage 6 Teststellung 25-200057116"

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Abgabe einer Eigenerklärung Russlandsanktionen mit dem Dokument C7

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Abgabe einer Eigenerklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit dem Dokument C8

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Abgabe einer Eigenerklärung Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen mit dem Dokument C9
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotsvergleichspreis
Beschreibung: Angebotsvergleichspreis gem. Preisangebot (Maximalpreise) zu einer Gewichtung von 30%. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahl der anderen Angebote werden im Verhältnis zum günstigsten Angebot angegeben. Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix und Anlage 2 Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterien
Beschreibung: Die Qualitätskriterien werden im 70% gewichtet. In der Kategorie der Qualitätskriterien können maximal 70 Punkte erzielt werden. Die einzelnen Kriterien werden mit einer maximalen Punktzahl von 5 Punkten bewertet. Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MV48/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de. Jegliche Kommunikation wie bspw. Bieterfragen sind aus Gründen der Gleichbehandlung im Wettbewerb und Verfahrensdokumentation an den Projektraum auf www.dtvp.de zu adressieren.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MV48
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/10/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: C7_Eigenerklärung Russlandsanktionen muss ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 0699566113367
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97927428-b0e6-4300-8ac0-d0344068d334 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 09:24:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 668708-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 188/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026