2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45111100 Abbrucharbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ergänzende Angabe zu vorgenannter Anschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Standort Marburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTWTKMJPL# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulichkeit" nach Anlage 05 übersendet. Die Erklärung kann per einfacher Bieternachricht eingereicht werden. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und beim Einsatz von Nachunternehmern auch von den Nachunternehmern auszufüllen und einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung bereitgestellten Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen sind (vgl. § 13 Abs. 5 VOB/A-EU. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU). Vgl. auch Anlage 01 Zi. 1 und Anlage 02 ABB Ziff. 7a i. V. m. Ziff. 8c. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Vgl. Anlage "02 ABB, Ziff. 12". 3. Für ein formgerechtes Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage 06) vollständig ausgefüllt einzureichen. Von einer der beiden Möglichkeiten nach § 13 Abs.1 Nr. 6 VOB/A-EU kann Gebrauch gemacht werden, sofern die darin gestellten Anforderungen eingehalten werden. 4. Zusätzlich ist das Angebot als elektronisches Angebot mittels der GAEB-Datei einzureichen. Wir verweisen dazu auf das Formblatt 244 der Vergabeunterlagen, dass bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien (GAEB-Dateien) und der schriftlichen Fassung die schriftliche Fassung gilt. 5. Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben. Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B. 6. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Preisentwicklung sowohl bei Löhnen als auch bei Stoffen erheblichen Schwankungen unterliegt. Die hiermit einhergehenden Risiken möchte das UKGM angemessen auf die Vertragsparteien verteilen, weshalb die Vergabeunterlagen Preisgleitklauseln enthalten. Das UKGM hat auch insoweit auf die bekannten Formulare des Vergabehandbuchs des Bundes zurückgegriffen. Vgl. auch Anlage 03a, 214 Ziff. 10.2 7. Auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail sowie über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelte Angebote sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. 8. Angebote müssen - soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Anderes festlegen - vollständig sein. Als Bearbeitungshilfe ist im Anschreiben (Anlage 01, Ziff. 11) eine insoweit abschließende Liste beigefügt. Angebote dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten. 9. Der Auftraggeber kann Unterlagen im Rahmen der §§ 16a, 16d EU VOB/A nachfordern. Dies gilt nicht für das Formblatt 213: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein nicht rechtzeitig abgegebenes Formblatt 213 wegen Unvollständigkeit des Angebotes zu dessen Ausschluss führt. 10. Eine Urkalkulation ist vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. 11. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten seines Unternehmens nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen (Bestandteil der Anlage 04). Die Angabe dient der Erfüllung der gesetzlichen Transparenzanforderungen und der für das Vergabeverfahren erforderlichen Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Betrug: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Korruption: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Siehe §§ 123, 124, 128 GWB.