5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erlensee-Langendiebach
Postleitzahl: 63526
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Im Büchensaal II"
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten 10 Jahren ausgeführte oder noch in der Realisierung befindliche vergleichbare Projekte nachzuweisen, zwei bezogen auf die Planung und/oder Errichtung von Schulgebäuden sowie von vergleichbare Bildungsgebäude, wie etwa Kindertagesstätten oder Gebäuden zum Zwecke des Betriebs von Erwachsenenbildung und eine betreffend die Totalunternehmer oder Totalübernehmerleistungen von Planung und schlüsselfertigen Baus eines Wohn- oder Zweck-Hochbaus. Die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen muss die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen in der Planung und Bauausführung nachvollziehbar belegen. Zu jeder Referenz sind der Auftraggeber, die genaue Bezeichnung und eine inhaltliche Beschreibung des Projekts, Art und Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen, Beginn und Abschluss beziehungsweise der aktuelle Stand der Leistungserbringung, die Nettoauftragssumme, die Bruttogrundfläche oder eine andere geeignete Angabe zur Größenordnung, die Bauweise und gegebenenfalls der Vorfertigungsgrad anzugeben. Ferner ist darzustellen, ob der Bewerber die Leistungen als alleiniger Auftragnehmer, als Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmen erbracht hat. Möglichkeit sind außerdem eine für den Referenzauftraggeber erreichbare Auskunftsperson und deren Kontaktdaten zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim jeweiligen Referenzauftraggeber zu überprüfen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind außerdem die für die Auftragsausführung vorgesehenen Schlüsselpersonen zu benennen. Zwingend zu besetzen sind die Funktionen Projektleitung Planung, Bauleitung und Schnittstellenkoordination zwischen Planung und Bauausführung. Die fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung dieser Personen sind durch Lebensläufe und Angaben zu persönlichen Referenzprojekten nachvollziehbar darzustellen. Die benannten Personen sind der weiteren Angebotsbearbeitung und im Zuschlagsfall der Auftragsausführung zugrunde zu legen. Ein Wechsel ist nur aus wichtigem Grund und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung darf nicht versagt werden, wenn die als Ersatz vorgesehene Person mindestens über eine gleichwertige fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Der Auftraggeber wird seinerseits eine für die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion verantwortliche Person benennen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiter anzugeben. Die Angaben sind getrennt nach dem für Planungsleistungen und dem für Bauleistungen zur Verfügung stehenden Personal auszuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat für die Planungsleistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehungsweise für die nach dem jeweiligen Versicherungsmarkt versicherbaren Personen- und sonstigen Schäden nachzuweisen. Die Deckungssumme muss je Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann auch durch eine unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens erbracht werden, wonach im Auftragsfall ein den Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Der Versicherungsvertrag muss eine Nachhaftung von mindestens zehn Jahren vorsehen. Für die Bauleistungen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehungsweise für die nach dem jeweiligen Versicherungsmarkt versicherbaren Personen- und sonstigen Schäden nachzuweisen. Die Deckungssumme muss je Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Auch insoweit genügt eine unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens, wonach im Auftragsfall ein den Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Der Versicherungsvertrag muss eine Nachhaftung von mindestens zehn Jahren vorsehen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Darlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 erzielten Nettojahresumsätze anzugeben. Gefordert wird ein durchschnittlicher Nettojahresumsatz von mindestens 30.000.000 Euro. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert; die Bewerbergemeinschaft muss den geforderten durchschnittlichen Mindestumsatz insgesamt erreichen. Soweit das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen oder der entsprechende Jahresabschluss aus rechtlich oder tatsächlich nachvollziehbaren Gründen noch nicht verfügbar ist, sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen und verfügbaren Geschäftsjahre anzugeben und die Gründe für die Abweichung darzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Darlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 mit vergleichbaren Planungs- und Bauleistungen erzielten Nettojahresumsätze anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert; die Bewerbergemeinschaft muss den geforderten durchschnittlichen Mindestumsatz insgesamt erreichen. Soweit das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen oder der entsprechende Jahresabschluss aus rechtlich oder tatsächlich nachvollziehbaren Gründen noch nicht verfügbar ist, sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen und verfügbaren Geschäftsjahre anzugeben und die Gründe für die Abweichung darzulegen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in das Handelsregister, Berufsregister oder ein nach dem Recht seines Herkunftsstaates vergleichbares Register einzureichen. Der Nachweis soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein. Wird ein älterer Registerauszug vorgelegt, ist ergänzend zu erklären, dass dieser weiterhin dem aktuellen Registerstand entspricht. Bei einer Bewerbergemeinschaft gilt diese Anforderung für jedes Mitglied.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pädagogisch-räumliches Cluster- und Lernhauskonzept
Beschreibung: Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und praktische Nutzbarkeit des angebotenen Konzepts für die vierzügige Grundschule mit 16 Klassen beziehungsweise Stammgruppen und bis zu 400 Schülerinnen und Schülern und damit der pädagogisch-räumliche Gesamterfolg. Maßgeblich sind insbesondere die Ausbildung überschaubarer und identitätsstiftender Lernhäuser oder Cluster, die Eignung für klassenbezogene, offene, individualisierte, inklusive, projektbezogene und jahrgangsübergreifende Lernformen, die Verbindung von Unterricht, Förderung, Betreuung und Ganztag, die Möglichkeiten für gemeinsames und selbstständiges Lernen, Differenzierung, Rückzug, Bewegung und Erholung, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie 3 und 4, die Orientierung und Aufsicht, die Ermöglichung multiprofessioneller Zusammenarbeit sowie die Anpassungsfähigkeit an veränderte pädagogische und organisatorische Anforderungen. Berücksichtigt werden ferner die funktionale Zuordnung der Räume, die Qualität und Nutzbarkeit der Erschließungsflächen, die Vermeidung unnötiger Verkehrsflächen, die Beziehungen zwischen Unterrichts-, Lern-, Betreuungs-, Gemeinschafts- und Außenbereichen, die Tageslichtversorgung sowie die Eignung der angebotenen Lösung für einen sicheren, übersichtlichen und wirtschaftlichen Schulbetrieb. Eine bestimmte räumliche oder konstruktive Einzellösung und eine bestimmte Bauweise werden nicht vorgegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Architektonische Gestaltung und Einbindung in den Standort
Beschreibung: Bewertet werden die architektonische Qualität, die pädagogische Aussage und die städtebauliche Einfügung der aus Schulgebäude, gesonderter Zweifeld-Schulsporthalle und Freianlagen bestehenden Gesamtkomposition in den Standort. Maßgeblich ist der architektonische Gesamterfolg der öffentlichen Bildungsanlage, nicht lediglich die Gestaltung des Schulhauptgebäudes. Maßgeblich sind insbesondere eine eigenständige und zeitgemäße, aus dem konkreten Ort entwickelte architektonische Gesamtkonzeption, die erkennbare Aufnahme von Siedlungsrand, Landschaft, künftiger Wohnnachbarschaft, Topografie und Erschließung, die klare öffentliche Adressbildung sowie der gestalterische Zusammenhang von Schulgebäude, Zweifeld-Schulsporthalle und Freianlagen. Bewertet werden ferner die kindgerechte Maßstäblichkeit, die identitätsstiftende Wirkung, Proportion und Gliederung der Baukörper, Fassaden, Dächer, Materialität, Farbigkeit, Eingänge, Vorplätze, Zwischenräume, Sichtbeziehungen und Übergänge zwischen Innen- und Außenraum. Berücksichtigt werden außerdem die Schlüssigkeit der gemeinsamen architektonischen Grundhaltung beider Baukörper, die angemessene repräsentative Wirkung ohne unangemessene Monumentalität oder Kosten, die Individualisierung eines gegebenenfalls verwendeten Typen-, System- oder Prefab-Konzepts für Erlensee sowie die gestalterische Integration technischer Anlagen. Negativ wirken schematische, austauschbare oder lediglich vervielfältigte Standardlösungen und ein beziehungsloses Nebeneinander von Schule und Halle. In die Wertung fließt ein, ob die Baukörperstellung aus einer nachvollziehbaren städtebaulichen Leitidee entwickelt ist, ob Ankunft, Adressbildung, Übergänge, Zwischenräume und Landschaftsbezug räumlich überzeugen und ob die Gesamtanlage trotz des erheblichen Raumprogramms eine dem Ort und den Grundschulkindern angemessene Maßstäblichkeit wahrt. Besonders gewürdigt werden Lösungen, bei denen wirtschaftliche oder industrialisierte Konstruktions- und Fertigungsprinzipien nicht nur technisch eingesetzt, sondern in eine präzise, ortsbezogene und dauerhaft tragfähige Architektur übersetzt werden. Eine lediglich funktionale Erfüllung des Raumprogramms ersetzt den geforderten städtebaulichen und architektonischen Gesamterfolg nicht. Eine bestimmte Formensprache, Baukörperform, Fassadenausbildung, Materialwahl oder Bauweise wird nicht vorgegeben. Konventionelle, industrielle, serielle, modulare, elementierte und hybride Lösungen werden nach denselben architektonischen Maßstäben beurteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Raumklima-, Lüftungs- und energetisches Gesamtkonzept
Beschreibung: Bewertet werden nach Maßgabe der Anlage "Hitzeschutz mit Alternativen" die Qualität, Funktionsfähigkeit, Energieeffizienz und Betriebssicherheit des angebotenen Gesamtkonzepts für Raumklima, Hitzeschutz, Kühlung, Lüftung und Energieversorgung. Maßgeblich sind insbesondere die Schlüssigkeit des Konzepts zur Einhaltung der für die vom Auftraggeber festgelegte Ausführungsvariante geltenden Raumtemperaturen, das Zusammenwirken baulicher und technischer Maßnahmen, die Funktionsfähigkeit bei den festgelegten Außenlufttemperaturen, die bedarfsgeregelte mechanische Lüftung, die Einhaltung der Anforderungen an Kohlendioxidkonzentration und Raumluftqualität, die Beachtung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes als Mindeststandard und die Unabhängigkeit der Zielerreichung von einer regelmäßigen manuellen Fensterlüftung. Bei Auswahl der Varianten A, B oder C werden ferner die Dimensionierung und Abstimmung von Wärmepumpen, aktiver Kühlung, Lüftung, Sonnenschutz, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Dachbegrünung, die Schlüssigkeit der prognostizierten Stromerzeugung, des Eigenverbrauchs, des Netzbezugs und der Begrenzung elektrischer Leistungsspitzen sowie die Alltagstauglichkeit, Regelbarkeit, Wartungsfreundlichkeit und Betriebssicherheit des Gesamtsystems berücksichtigt. Bei Auswahl der Variante D werden insbesondere die Schlüssigkeit des Konzepts zur Begrenzung sommerlicher Überwärmung, das Zusammenwirken von Gebäude, Sonnenschutz, Lüftung und Energieversorgung sowie die Auswirkungen des Konzepts auf den Schulbetrieb während sommerlicher Hitzeperioden berücksichtigt. Eine bestimmte technische Einzellösung oder Bauweise wird nicht vorgegeben. Maßgeblich ist die Qualität und Funktionsfähigkeit des angebotenen Gesamtsystems.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sporthalle, Freianlagen, Veränderbarkeit und Erweiterbarkeit
Beschreibung: Bewertet werden die Qualität der städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Einbindung der gesonderten Zweifeld-Schulsporthalle in die Gesamtkomposition, die Qualität der Freianlagen sowie die Veränderungs- und Erweiterungsfähigkeit der Anlage und damit der funktionale, gestalterische und konstruktive Gesamterfolg dieses Bereichs. Maßgeblich sind insbesondere der räumliche und gestalterische Dialog zwischen Schulgebäude und Zweifeld-Schulsporthalle, die abgestimmte Baukörperstellung, Maßstäblichkeit, Materialität und Freiraumbildung, die kurzen und sicheren Wege für den Schulsport, die selbstständige Nutzbarkeit der Halle bei verschlossenen übrigen Schulflächen, der Erhalt zusammenhängender pädagogisch nutzbarer Außenflächen, die schalltechnisch und verkehrlich geeignete Disposition sowie die Anpassungs- und Erweiterungsfähigkeit der Gesamtanlage. Für die Veränderungs- und Erweiterungsfähigkeit werden insbesondere die technische Realisierbarkeit, die Beherrschung der konstruktiven und technischen Schnittstellen, die Zugänglichkeit und Anpassbarkeit von Anlagen und Leitungsführungen sowie die Möglichkeit einer späteren Veränderung bei möglichst geringer Beeinträchtigung des Schulbetriebs berücksichtigt. Eine bestimmte Lage der Sporthalle, konstruktive Erweiterungslösung oder Bauweise wird nicht vorgegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Ausführungsqualität, Materialität und Dauerhaftigkeit
Beschreibung: Bewertet werden die technische Qualität, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit der angebotenen Konstruktionen, Bauteile, Materialien, Oberflächen, Verbindungen und technischen Anlagen sowie deren Eignung für die besonderen Beanspruchungen eines dauerhaft und intensiv genutzten Schulgebäudes. Maßgeblich sind insbesondere die Qualität und Dauerhaftigkeit der tragenden und raumbildenden Konstruktionen, Fassaden, Dächer, Abdichtungen, Fenster, Türen, Boden-, Wand- und Deckenoberflächen, Einbauten und technischen Anlagen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den im Schulbetrieb zu erwartenden mechanischen und nutzungsbedingten Beanspruchungen, die Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Austauschfreundlichkeit, die Verfügbarkeit marktüblicher Ersatzteile und Komponenten sowie die Eignung für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb. Berücksichtigt werden außerdem die technische Schlüssigkeit der Anschlüsse, Fügungen und Übergänge, die Beherrschung bauphysikalischer, brandschutztechnischer und gebäudetechnischer Schnittstellen, die Vermeidung schadensanfälliger Sonderlösungen, die Zugänglichkeit wartungsbedürftiger Bauteile und Anlagen sowie die Rückbau-, Trenn-, Austausch- und Recyclingfähigkeit der angebotenen Konstruktionen und Materialien. Bei industriellen, seriellen, modularen, elementierten oder hybriden Bauweisen werden insbesondere die technische Qualität und Dauerhaftigkeit der vorgefertigten Bauteile, Elemente und Module sowie ihrer Verbindungen, Transport-, Montage- und Anschlusslösungen berücksichtigt. Bei konventionellen Bauweisen werden die technische Qualität und Dauerhaftigkeit der auf der Baustelle hergestellten Konstruktionen, Anschlüsse, Schichtenfolgen und Gewerke nach denselben Maßstäben bewertet. Weder die Verwendung fabrikmäßig vorgefertigter Bauteile noch eine konventionelle Baustellenfertigung begründet als solche einen qualitativen Vor- oder Nachteil. Maßgeblich ist ausschließlich die technische Qualität der konkret angebotenen Lösung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung in Planung, Fabrikation und Baustellenausführung
Beschreibung: Bewertet werden die Schlüssigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und praktische Umsetzbarkeit des projektspezifischen Qualitätssicherungssystems für Planung, Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage, Baustellenausführung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Maßgeblich sind insbesondere die vorgesehenen Prüf- und Freigabeprozesse, die Organisation und personelle Verantwortlichkeit der Qualitätssicherung, die Qualifikation und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen, die Kontrolle von Nachunternehmern, Lieferanten und Herstellern, die Prüfung und Dokumentation der verwendeten Baustoffe, Bauprodukte, Komponenten und technischen Anlagen sowie die Rückverfolgbarkeit wesentlicher Bauteile und Materialien. Berücksichtigt werden ferner die Übereinstimmungsprüfung zwischen freigegebener Planung, Ausführungs-, Produktions-, Werkstatt- und Montageunterlagen und der tatsächlichen Ausführung, die Kontrolle von Maßhaltigkeit, Toleranzen, Oberflächen, Anschlüssen, Fügungen und Schnittstellen, die Eingangs-, Zwischen-, End- und Abnahmeprüfungen sowie die vorgesehenen Funktions-, Dichtheits-, Belastungs-, Mess-, Einregulierungs- und Inbetriebnahmeprüfungen. Bewertet werden außerdem das Verfahren zur Erfassung, Bewertung, Beseitigung und Nachverfolgung festgestellter Abweichungen und Mängel, die Dokumentation von Prüfungen, Freigaben und Nachbesserungen sowie die vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Bei einer fabrikmäßigen oder anderweitigen Vorfertigung werden die werkseigene Produktionskontrolle, die Qualitätssicherung bei Verpackung, Zwischenlagerung, Transport, Anlieferung und Montage sowie die Beherrschung der Schnittstellen zwischen Vorfertigung und Baustellenausführung berücksichtigt. Bei einer konventionellen Bauweise treten an die Stelle der werkseitigen Produktionskontrolle die für Baustoffherstellung, Lieferung, Baustelleneinrichtung, Ausführung und Überwachung der einzelnen Gewerke vorgesehenen gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Das Fehlen fabrikmäßiger Produktionsprozesse führt nicht zu einer schlechteren Bewertung. Ebenso führt eine werkseitige Vorfertigung allein aufgrund ihrer Art nicht zu einer besseren Bewertung. Allgemeine Hinweise auf ein Qualitätsmanagementsystem oder die bloße Benennung von Zertifizierungen genügen nicht. Maßgeblich ist die projektspezifische Eignung der konkret angebotenen Maßnahmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Genereller Festpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Verfahrensbrief
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft