2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 43200000 Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile
Zusätzliche Einstufung (cpv): 43210000 Erdbewegungsmaschinen, 34142200 Schaufelbagger, 42420000 Kübel, Schaufeln, Greifer und Zangen für Kräne oder Bagger, 43230000 Planierbagger, 43260000 Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen, 43261000 Löffelbagger
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Am Krekel 55, 35039 Marburg
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.