Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund, Wartung Sicherheitsbeleuchtung

535714-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund, Wartung Sicherheitsbeleuchtung
OJ S 156/2025 18/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund, Wartung Sicherheitsbeleuchtung
Beschreibung: Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV soll die Leistung "Wartung Sicherheitsbeleuchtung" im Dienstgebäude der Filiale Dortmund der Deutschen Bundesbank vergeben werden.
Kennung des Verfahrens: b6a53317-7d6f-471b-b426-1fd1db82e596
Interne Kennung: 2000047464
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marsbruchstraße 200
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44287
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6357ZD I) Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung: I.1) Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (Unterlagen gemäß Anhang XI bzw. XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. I.2) Eignung zur Berufsausübung => Ausschlussgründe GWB Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärungen von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO). Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung. I.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit => Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung. I.4) Eignung zur Berufsausübung => Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland" als Anlage C6 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe eines Angebots enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung ist von allen (auch pq-qualifizierten) Bietern vorzulegen. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung. II) Sonstiges: II.1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. II.3) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. II.4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 10.09.2025, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. II.5) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. II.6) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots. II.7) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). II.8) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund, Wartung Sicherheitsbeleuchtung
Beschreibung: "Wartung Sicherheitsbeleuchtung" im Dienstgebäude der Filiale Dortmund der Deutschen Bundesbank
Interne Kennung: 2000047464
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marsbruchstraße 200
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44287
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen; d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Hinweis: Vergleichbare Referenznachweise gem. Vordr. 11078 II, Ziffer 2 sind Referenznachweise für Wartungsdienstleistungen (siehe auch Hinweis Vordr. 11017, lit. C). Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden, sofern dort Referenznachweise für Wartungsdienstleistungen hinterlegt sind (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis sowie o.a. Hinweis zu diesem Eignungskriterium). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer etc.) Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage CX zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme für Sachschäden von mindestens 1.000.000,00 EUR, für Vermögenschäden von mindestens 500.000,00 EUR und für Personenschäden von mindestens 1.000.000,00 EUR aufweisen (s. Vertrag IVM 13265, Ziff. 7). Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zu Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit des Finanzamt derartige Bescheinigungen aufstellt). Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtangebotspreis gem. Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6357ZD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6357ZD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069 9566-35254
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: t:+4969956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d221ccaf-1d7b-4c0d-864b-62d5da6052b6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2025 14:10:40 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 535714-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/08/2025

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