Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf (West) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

48909-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf (West) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 16/2025 23/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBreitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf (West) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDie vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat im Auftrag von insgesamt 8 Städten (Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Stadtallendorf) und Gemeinden (Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, Weimar) des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet "West" in Auftrag gegeben. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat dazu im Rahmen der Richtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" endgültige Förderzusagen erhalten.
Kennung des Verfahrens94f53fb0-afb7-4969-93ad-003beb853c3c
Interne Kennung24806 II 22 (West)
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Marburg-Biedenkopf (DE724)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf (West) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Beschreibung: Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat im Auftrag von insgesamt 8 Städten (Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Stadtallendorf) und Gemeinden (Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, Weimar) des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet "West" in Auftrag gegeben. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat dazu im Rahmen der Richtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" endgültige Förderzusagen erhalten.
Interne Kennung: 24806 II 22 (West)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: In Bezug auf den Ausbau der in der Adressliste (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gesondert ausgewiesenen Adressen, die als Privathaushalte in sogenannten „dunkelgrauen Flecken“ im Sinne von § 1 Abs. 5 Gigabit-RR über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, beabsichtigt die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der „dunkelgrauen Flecken“ sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung der „dunkelgrauen Flecken“ durch die Fördermittelgeber den Konzessionsnehmer auch insoweit mit der Planung, Errichtung und den Betrieb eines P2P-fähigen Netzes zu beauftragen. Bieter haben die Option „dunkelgraue Flecken“ daher in ihren Angeboten zwingend zu berücksichtigen (siehe auch nachfolgende Ziff. 4., Unterkategorie „Angebot Option „dunkelgraue Flecken““). Die Erweiterung um die förderfähigen „dunkelgrauen Flecken“ soll als Option im Zuwendungsvertrag (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart werden. Die Option kann durch die Breitband Marburg Biedenkopf GmbH ausgeübt werden, sobald die Förderfähigkeit durch die Fördermittelgeber festgestellt und die Finanzierung sichergestellt ist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Zustandekommen des mit dem Konzessionsnehmer abzuschließenden Zuwendungsvertrages. Sollte die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH nicht in der Lage sein, die Option innerhalb dieser Frist auszuüben, werden sich die Vertragsparteien ins Benehmen setzen und die Möglichkeit einer Umsetzung der Erschließung von Optionsadressen vertrauensvoll prüfen. Sollte die im Hinblick auf die Option ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke nachweisbar, z. B. aufgrund gestiegener Tiefbaukosten, um mehr als 15 % gegenüber der dem Angebot zugrundeliegenden Kalkulation der Option gestiegen sein, kann der Konzessionsnehmer der Ausübung der Option widersprechen. Die Vertragsparteien werden sich sodann ins Benehmen setzen und eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke im Hinblick auf die Option vertrauensvoll prüfen. Voraussetzung für eine Förderung der Optionsadressen ist die Durchführung eines zuwendungs- und beihilferechtlich erforderlichen Markterkundungsverfahrens. Dieses wird zeitnah durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen für Veröffentlichungen für Markterkundungsverfahren nach dem Förderrechtsrahmen für sog. dunkelgraue Flecken geschaffen worden sind. Eine Förderung der Optionsadressen kann somit nur dann stattfinden, wenn sich die Förderfähigkeit der jeweiligen Optionsadresse im Markterkundungsverfahren herausstellt; es besteht somit kein Anspruch des zu bezuschlagenden Bieters auf Umsetzung der Option im Ganzen bzw. in dem zunächst zugrunde gelegten Umfang.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 609180-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (betreffend Angebot ohne Option)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß der Anlage (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum (betreffend Angebot ohne Option)
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (16). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 1 Punkt erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 4 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,4 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: Privatkunden: - Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. - Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. Geschäftskunden: - Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. - Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt.
Gewichtung (Punkte, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Marketing- und Vertriebskonzept (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, und insbesondere die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen, Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. die Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Textliche Umschreibung des Erfüllungsgrades: - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot hinsichtlich des Bewertungskriteriums in höchstem Maße; lässt in Bezug hierauf besonders hervorragende Leistung ohne jede Schwächen erwarten (Notenwert: sehr gut = 5 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium in praktisch jeder Hinsicht; lässt in Bezug hierauf eine deutlich und durchgängig überdurchschnittliche Leistung mit im Verhältnis zu den Stärken fast vernachlässigbaren Schwächen erwarten (Notenwert: gut = 4 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium etwas besser als mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf auch unter Berücksichtigung etwaiger qualitativer Nachteile eine tendenziell überdurchschnittliche Leistung erwarten, die Stärken überwiegen die vorhandenen Schwächen in Bezug auf das Kriterium (Notenwert: vollbefriedigend = 3 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf jedoch keine überdurchschnittliche Leistung erwarten, Stärken und Schwächen halten sich in Bezug auf das Kriterium noch (knapp) die Waage (Notenwert: befriedigend = 2 Punkte). - erfüllt gerade noch die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium; lässt in Bezug hierauf noch hinreichende, aber kaum mittelmäßige Leistung erwarten, da die Schwächen im Verhältnis zu den Stärken in Bezug auf das Kriterium deutlich überwiegen (Notenwert: ausreichend = 1 Punkt). - genügt nicht den qualitativen Anforderungen an die Erfüllung des Bewertungskriteriums; lässt in Bezug hierauf keine brauchbare Leistung erwarten (Notenwert: ungenügend = 0 Punkte). Die Aspekte, auf welche es der Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 5. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und Realisierungszeitraum betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“
Beschreibung: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf die Option „dunkelgraue Flecken“ (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß der Anlage (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. - Max. 10 Punkte. b) Realisierungszeitraum betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (5). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. - Max. 5 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBreitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBreitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge51 116 277,96 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGlasfaserPlus GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot GlasfaserPlus GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung51 116 277,96 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen14 957 586,59 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag West
Datum des Vertragsabschlusses17/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBreitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
Registrierungsnummer: DE288394408
Postanschrift: Im Lichtenholz 60  
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Tim Bernhardt
Telefon: +49 151 175 03570
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GlasfaserPlus GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE338076384
Postanschrift: Schanzenstr. 6-20, 1.14 Kupferhütte  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51063
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://glasfaserplus.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Beate Kamba
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38531436-8576-46ea-9a59-3391872a0d19 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 48909-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 16/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/01/2025

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Herbstein
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Heuchelheim an der Lahn
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Höchst im Odenwald
Hofbieber
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