1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
Beschreibung: Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Kennung des Verfahrens: 38119556-25c9-4785-8b7f-a34a3f89db0d
Interne Kennung: 19FEI40760
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Langenfeld/Leverkusen
Postleitzahl: 40764/5137
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX), EÜ Dhünn inkl. LSW, EÜ BAB 542, FU Katzbergstr. inkl. LSW
Beschreibung: Erweiterung der EÜ/FU z.T. inkl. Errichtung LSW (Bauausführung inkl. Ausführungsplanung)
Interne Kennung: 0dd57da6-bbb8-471a-befe-5ef188339465
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223500 Stahlbetonkonstruktionen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2019
Enddatum der Laufzeit: 13/02/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019595269
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/11/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 10/12/2019
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 593229-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 120 Nach Abbruch der Bauwerkskappe des Bestandsüberbaus an der EÜ BAB 542 wurde erkennbar, dass der Bestandsüberbau nicht in der angenommenen Flucht verläuft. In der Folge ist es erforderlich, die Ausführungsplanung hinsichtlich der vorhandenen Überbaugeometrie anzupassen und die daraus resultierenden Einwirkungen auf die Unterbauten zu prüfen. Weitere Planungsleistungen sind für die Planung der Endquerträger der EÜ BAB 542 als Fertigteile erforderlich. Planer des AN ist bereits in die Unterlagen eingearbeitet und kann die zusätzlichen/geänderten Plaunterlagen zeitnah erstellen. In Anbetracht des Umfangs der Leistungen ist dies das wirtschaftlichste Vorgehen. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 121 Zur Erreichung eines effizienten Bauablaufes ist es erforderlich, dass die Kappen der EÜ BAB 542 als Fertigteile hergestellt werden sollen, anstatt sie in Ortbeton-Bauweise herzustellen. Hierfür sind zusätzliche Planungsleistungen notwendig. Der Planer des AN in bereits in die Unterlagen eingearbeitet und kann die zusätzlichen/geänderten Plaunterlagen zeitnah erstellen. In Anbetracht des Umfangs der Leistungen ist dies das wirtschaftlichste Vorgehen. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 122 Im Bereich der EÜ BAB 542 sind Baustraßen vorhanden, die durch Dritte errichtet wurden. Da sich im Laufe des Baufortschritts erhebliche Schlaglöcher in den Baustraßen ergeben haben, wurde der AN aufgefordert, die Baustraßen instandzusetzen. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 123 Zur Erreichung eines effizienten Bauablaufes ist es erforderlich, dass die Kappen der EÜ BAB 542 als Fertigteile hergestellt werden sollen, anstatt sie in Ortbeton-Bauweise herzustellen. Der AN ist umfangreich mit der Erweiterung der EÜ BAB 542 beauftragt. Die Herstellung der Kappen ist Gegenstand des Bauvertrages. Es hat sich lediglich das Bauverfahren geändert. Insbesondere unter logistischen, aber auch aus Haftungsgründen ist eine Vergabe der Kappenherstellung nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 124 Nachdem die statischen Berechnungen für die Elastomerlager der EÜ BAB 542 erstellt wurde, wurde festgestellt, dass die hauptvertraglich festgelegten Lagerkräfte zum Teil überschritten wurden. Hieraus ergibt sich, dass einige Lager größer dimensioniert werden müssen und mittels Zugverankerung zu sichern sind. Der AN ist umfangreich mit der Erweiterung der EÜ BAB 542 beauftragt. Die Herstellung der Lager ist Gegenstand des Bauvertrages. Insbesondere unter logistischen, aber auch aus Haftungsgründen ist eine Vergabe der Herstellung der Zugverankerung an einen anderen AN nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 125 Zur Erreichung eines effizienten Bauablaufes ist es erforderlich, dass anstelle der hauptvertraglichen Grundierung und Versiegelung der Betonoberfläche des Überbaus eine Imprägnierung mit einem niedrigviskosen Reaktionsharz erfolgen soll. Dieser sichert eine schnellere Umsetzbarkeit der erforderlichen Abdichtungsarbeiten. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 133 Zur Erreichung eines effizienten Bauablaufes ist es erforderlich, dass die Endquerträger der EÜ BAB 542 als Fertigteile hergestellt werden anstatt sie in Ortbeton-Bauweise herzustellen. Der AN ist umfangreich mit der Erweiterung der EÜ BAB 542 beauftragt. Die Herstellung der Endquerträger ist Gegenstand des Bauvertrages. Es hat sich lediglich das Bauverfahren geändert. Insbesondere unter logistischen, aber auch aus Haftungsgründen ist eine Vergabe der Endquerträger-Herstellung an einen anderen AN nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 135 Zur Böschungssicherung im Bereich der EÜ BAB 542 ist es erforderlich, Totholzfaschinen einzubauen. Die sicherheitsrelevanten Leistungen müssen umgehend erfolgen, weshalb ein zusätzlicher Vergabeprozess nicht möglich ist. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 144 Es ist erforderlich, die Bereiche zwischen den neu hergestellten Böschungstreppen und den Widerlagern der Achsen 10 und 30 (Böschung und Widerlagerfuß) sowie die Podeste der Böschungstreppen in Pflasterbauweise zu befestigen und Einfassungen mit Betonbordsteinen herzustellen. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 120 - BW EÜ-BAB A542: Umplanung Überbau aus Bestand und EQT-FT MKA 121 - BW EÜ-BAB A542: Umplanung Bauwerkskappen als Fertigteil MKA 122 - BW BAB A542, Sanierung Baustraße MKA 123 - BW EÜ-BAB A542: Herstellung und Montage von Kappenfertigteilen MKA 124 - BW EÜ-BAB A542: geänderte Lager (Lasterhöhung, Zugverankerung MKA 125 - BW EÜ-BAB A542: geänderte Lager (Lasterhöhung, Zugverankerung) Hinweis: Der Titel ist irreführend. Es wird der Einsatz einer Imprägnierung aus niedrigviskosem Reaktionsharz angeführt. MKA 133 - BW EÜ-BAB A542: Herstellung Endquerträger als Fertigteil MKA 135 - BW EÜ-BAB A542: Faschineneinbau zur Böschungssicherung MKA 144 - BW EÜ-BAB A542: Pflaster und Bordsteinarbeiten an den Böschungstreppen und Widerlagern (WDL
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330171758
Fax: +49 6926557894
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
Registrierungsnummer: 650a7bda-92dc-4b6e-aadf-b6ba02d6b77e
Postanschrift: Lieneschweg 78 C
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 53bf7ef3-6214-4286-b293-3b29787c45e5 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2025 13:16:34 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 36446-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 13/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2025