Deutschland – Dienstleistungen von Kardiologen – AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V

795030-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Kardiologen – AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
OJ S 250/2024 24/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Kennung des Verfahrensc3975e63-9e82-496b-9b2e-6f544529f8c7
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121231 Dienstleistungen von Kardiologen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Besonderer Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen"
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121231 Dienstleistungen von Kardiologen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: www.aok.de/hessen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: Elektronische Einreichung der Interessenbekundung vorab an reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss6 Wochen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2026 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
TED eSenderPublications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Str. 8  
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: z. Hd. Herr Reinhold Preiß
Telefon: 06424 9292966
Fax: 06424 924 8045
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: KaiserFriedrichStraße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f569079-c95d-40a7-894d-04b9d3037b7d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 08:34:38 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 795030-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024

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