1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützungsleistungen für den Jahresabschluss
Beschreibung: Die ekom21 erwägt die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Fragestellungen hinsichtlich der Erstellung des ekom21-Jahresabschlusses. Diese sollen bei Bedarf abgerufen werden können.
Kennung des Verfahrens: 1174c03d-2c44-43c4-a28e-d6f21df100ca
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Unterstützungsleistungen für den Jahresabschluss
Beschreibung: Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Fragestellungen hinsichtlich der Erstellung des ekom21-Jahresabschlusses 2024. Folgende Leistungen sollen extern beauftragt werden: • Unterstützung beim Aufbau eines Jahresabschlussprozesses • Unterstützung bei der Umsetzung des Jahresabschlussprozesses • Unterstützung beim Aufbau von Jahresabschlussarbeitspapieren zur Dokumentation von Wertansätzen im Jahresabschluss • Unterstützung bei der handelsrechtlichen Würdigung von Einzelsachverhalten im Jahresabschluss • Unterstützung bei der Erfassung von Einzelsachverhalten in S4 HANA im Rahmen des Jahresabschlusses • Darüber hinaus Projektsteuerung, Kontenklärung Kreditoren/ Debitoren, die Prozessanalysen, Unterstützung CO und weitere Dienstleistungen. Die für die ekom21 zwingend erforderlichen Anforderungen im Kontext der Leistungserbringung sind: • Kenntnis des Unternehmens ekom21 • Know-How im Bereich Jahresabschluss 2023 • Umfassende Kenntnisse im Bereich Finanzwesen, Logistik und Vertrieb • Umfassende Kenntnisse im Bereich Migration und Altdatenübernahme • Umfassende Kenntnisse im Test- und Schulungsmanagement • Weitreichende Erfahrungen im Bereich Projektunterstützung Der Auftraggeber veranschlagt eine Abnahmemenge von ca. 250 Personentagen.
Interne Kennung: ekom21-2024-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der bestehenden Projektplanung nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer. Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer umfassende Vorkenntnisse aufgrund der derzeitigen Begleitung des laufenden Projektes mit sich bringt. Weiterhin besitzt der Auftragnehmer umfassende Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen der ekom21. Der Auftragnehmer ist aktuell in die laufende Projektarbeit eingebunden und übernimmt ergebnisverantwortliche Tätigkeiten, welche nicht durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden bzw. werden können. Aufgrund der laufenden Projektarbeit und den vereinbarten Terminen und Meilensteinen muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten in die Firmenkultur sowie der einzelnen SAP-relevanten Projekte nur der in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen. Andernfalls würde dies den notwendigen zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts übersteigen. Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass die zu beschaffende Leistung allein durch den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann. Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 811137269
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3494042b-4256-4ef9-bc9f-946bc02ef882 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 778323-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2024