1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Beschreibung: ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Kennung des Verfahrens: 91c45f28-6256-43df-996f-bda335e2b976
Interne Kennung: 21FEI53014
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Beschreibung: ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
Interne Kennung: b0f3a84f-cf88-45a6-8825-0aa3f081556e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/11/2021
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KAF Falkenhahn Bau AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021749907
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - KAF Falkenhahn Bau AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 24/09/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 24/09/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 500878-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA61: Gemäß Darstellung des ANs wurde der Arbeitsbereich in der Schicht vom 04.09. auf 05.09.2024 stark eingegrenzt (nur Gleis 210 steht zur Verfügung). Der Betrieb ließ aufgrund von Sofortmaßnahmen keine arbeiten in Gleis 220 zu. Arbeiten konnten nicht auf ein Gleis eingegrenzt werden, da kein sicheres Arbeiten aufgrund der Nähe zur Spannung im Nachbargleis gewährleistet werden konnte (OL über Gleis 220 konnte nicht abgeschaltet werden). Daher wurde die Schicht abgesagt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA66: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für den Austausch von Isolatoren in der Nachspannung Gleis 210, 220, 230 und 240 an der Abspannung geltend. Gemäß Darstellung des ANs hat die Projektleitung in Rücksprache mit dem ALV und der BÜW angeordnet, die alten Glas-/Porzellanisolatoren in den Abspannungen der Aus-/Einlaufenden Kettenwerken der Nachspannungen auf der Hohenzollernbrücke gegen neue lange Verbundisolatoren zu tauschen. Ursprünglich sollten diese Isolatoren gemäß AP nicht angepackt und umgebaut werden. In Summe sind 16 Isolatoren in den 4 Nachspannungen der Gleise 210-240 betroffen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA67: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Abweichung und Mehrkosten von Gussgewichten zu Betongewichten auf der HZB geltend. Gemäß Darstellung des ANs wurden durch den AN (KAF) die neuen KW-Abspannungen bew. auf der HZB an Säule 977b und 973h mit Gussgewichten ausgeführt. Das HLV sieht in der Vorbemerkung die Regelausführung als Betongewichte vor. Aufgrund des geringeren Platzbedarfs auf der HZB hat der AN die Ausführung analog zum Bestand gewählt und ausgeführt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA74: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für das Überbrücken von Isolierstößen für die IBN 2025 geltend. Gemäß Darstellung des ANs sind im Rahmen der IBN des ESTWs Fernbahn im Bf Köln Hbf die Isolierstöße in den Schienen bis zum Ausbau zu überbrücken. Der Einbau der Passschienen erfolgt nach der IBN. Daher müssen alle Isolierstöße für eine Ordnungsgemäße Triebrückstromführung in der IBN überbrückt werden. Im Bf. sind ca. 500 Isolierstöße verbaut. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA61: Ausfallschicht HZB Gleis 210,220 Bph 19.6 MKA66: Austausch Isolatoren Nachspannung Gleis 210, 220, 230, 240 Abgang MKA67: Abweichung und Mehrkosten von Gussgewichten zu Betongewichten HZB MKA74: Überbrücken Isolierstöße IBN 2025
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-E
Telefon: +49 20330172733
Fax: +49 20330174724
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KAF Falkenhahn Bau AG
Registrierungsnummer: b8d809b0-a50f-43d7-bfca-8ccc64ad6139
Postanschrift: Siegener Straße 39
Stadt: Kreuztal
Postleitzahl: 57223
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 35553b00-004a-4241-8b34-4ba02a35cb9c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2024 09:17:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 761444-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2024