1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DEEZ 2
Beschreibung: Für den verbundweiten Austausch von Prognosedaten zwischen den im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen und zur Versorgung des Auskunftssystems existieren beim RMV bereits Bestandssysteme, die mit der Auftragsvergabe an die zusätzlichen Anforderungen erweitert werden sollen. Gegenstand der Beauftragungen sind unter anderem Anpassungen an zwei Systemen der Firma Hacon, sowie die Lizenzierung von Zusatzfunktionalitäten von Bestandssystemen. Die beiden betroffenen Systeme sind die verbundweite Datendrehscheibe, einer Softwarekomponente die Prognosedaten entgegennimmt und verteilt und HAFAS.info (ehemals Hafas Information Manager, HIM), diese Software verteilt Verkehrshinweise (beispielsweise textliche Informationen zu Störungen) an eine Reihe von internen und externen Hacon-Abnehmersystemen. Die Anpassungen werden zur Lieferung der bestehenden textuellen RMV Störungsinformationen an das Regionalcluster Süd, einer Instanz zur gebündelten Bereitstellung von Prognose- und Störungsinformationen, benötigt. Beziehungsweise zur Integration RMV-fremder Störungsinformationen in die RMV-Auskunftswelt (z.Z. vornehmlich DELFI-Auskunft).
Kennung des Verfahrens: 6fc73751-b553-4de0-8566-a981a3ea768f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hofheim am Taunus
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: DEEZ 2
Beschreibung: Gegenstand der Beauftragungen sind unter anderem Anpassungen an zwei Systemen der Firma Hacon, sowie die Lizenzierung von Zusatzfunktionalitäten von Bestandssystemen.
Interne Kennung: DEEZ 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die fiktiven Angaben zum Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge in Ziffer 6 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diese Stelle eine zwingende Eingabe verlangt. Es gilt § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV. Die Eintragung in der Ziffer 8.1 erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag an die Hacon Ingenieurgesellschaft mbH innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu vergeben, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Es ist zwingend erforderlich die Komponenten in die bestehende Software zu integrieren, da nur dadurch gewährleistet ist, dass die Informationen von der Quelle bis zum Empfänger einheitlich, interpretierbar und konsistent transportiert werden. Die Kommunikation zwischen der Datendrehscheibe und HAFAS. info erfolgt über proprietäre, herstellerspezifische interne Schnittstellen der Firma Hacon, genauso wie die Kommunikation zwischen Hafas.info und den HAFAS-Auskunftssystemen. Beide Datenwege werden für die Umsetzung des Bedarfs aus DEEZ II zwingend benötigt. Diese internen Hacon-Schnittstellen sind technisch nicht geeignet um darüber eine Anbindung Dritter vorzunehmen. Sie unterliegen zudem laufenden Änderungen mit Risiken für die Funktionsfähigkeit der beteiligten Komponenten und würden durch eine Anbindung von Drittsoftware die Betriebsstabilität der Bestandssysteme gefährden. Andere Marktteilnehmer verfügen aus diesem Grund nicht über die technischen Möglichkeiten um in die Schnittstellenkommunikation eingreifen zu können und können demzufolge nicht die Umsetzung der Anforderungen übernehmen. Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der genannten Bestandssysteme besteht bei der Einbindung Dritter das dauerhafte Risiko unerwünschter Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten. Diese können den Betrieb von Systemkomponenten gefährden, zum Beispiel den des Regiocluster Süd. Zudem besteht die Gefahr, dass die übermittelten Verkehrsinformationen nicht oder nicht korrekt in die Auskunftssysteme übermittelt werden, so dass es zu fehlenden oder gar falschen Kundeninformationen kommen kann.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Zusatzlizenzen umfassen bereits implementierte Funktionalitäten der Systeme für die im Rahmen der Beauftragung das Nutzungsrecht erworben werden soll. Der Vertrieb der Litzenzrechte erfolgt ausschließich durch den Hersteller.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: DEEZ 2
Datum des Vertragsabschlusses: 25/09/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: UStID DE 11 384 7810
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christian Jokisch
Telefon: +49 6192 294635
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE 115670237
Postanschrift: Lister Straße 15
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 1
Stadt: 80333 München
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9207bd1-a001-49c8-9a71-b8615fc29464 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 712873-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024