1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: V-Bus GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von bis zu 30 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb und 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS für Lampertheim sowie weitere 8 X LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS für Neckarau (optional)
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von bis zu 30 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb (Rahmenvertrag) sowie die Errichtung 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim und optional von weiteren 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mann-heim/Neckarau. Die Lieferung der Solobusse und die Errichtung der LIS am Standort Lampertheim (und optional in Neckarau) wird an einen Generalunternehmer vergeben. Die V-Bus hat zur Realisierung dieser Maßnahmen Fördergelder für die Beschaffung von 20 Solobussen sowie die Errichtung von 16 X LIS auf dem Betriebshof in Lampertheim beantragt. Dabei handelt es sich um die Mittel zur „Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, unter der Leitung des Projektträgers „Forschungszentrum Jülich GmbH“. Der Abruf von 20 Solobussen wird vorliegend als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhalten aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus viel-mehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze ab-zurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird. Neben der Lieferung der Fahrzeuge soll auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenliefervertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nach der Abnahme des letzten Fahrzeugs abgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren. Geplant ist außerdem die Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten an dem Standort in Lampertheim, Hessen. Die benötigten Flächen sind vorhanden und eine Machbarkeit zur Elektrifizierung ist nachgewiesen. Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird.
Kennung des Verfahrens: fb9efcb1-bf29-47a1-bf91-9a5b5716a4b8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 31158000 Ladegeräte, 34121400 Niederflurbusse, 34120000 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen, 63712600 Betankung von Fahrzeugen, 31681500 Aufladegeräte, 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat – sofern sie später im Rahmen der Angebotsphase als Bietergemeinschaft aufzutreten beabsichtigt – bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ über die Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Ferner haben sie auf diesem Formblatt verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (und später der Bietergemeinschaft sowie Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung).Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags er-folgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ab-lauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in gleichem Umfang wie ein Einzelbewerber nachzuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft kommt es auf die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt an – z.B. wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft den übrigen Mitgliedern zugerechnet. Gleichwohl sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft die relevanten Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung der Bewerbergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auf-trag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Teilnahmeantrag außer-dem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Nimmt der Bewerber eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat der Eignungsverleiher durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks Haftung Eignungsleihe zu erklären, dass er entsprechend dem Umfang der entliehenen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber mit dem Bewerber als Gesamtschuldner (§ 421 BGB, § 47 Abs. 3 SektVO) haftet. Diese Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalunternehmer-Vergabe Fahrzeuge + LIS: o Max. 30 Solobusse in Niederflurbauweise mit batterieelektri-schem Antrieb o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mannheim/Neckarau (optional)
Beschreibung: Zur initialen Elektrifizierung von V-Bus sollen batterieelektrische Busse inkl. LIS beschafft werden. Die Fahrzeuge kommen in den Innenstadtbereichen von Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen zum Einsatz. Somit unterstützen sie die Ziele der Städte Mannheim und Hei-delberg, die beide Teilnehmer der EU-Mission "100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030" sind. Dabei sollen sowohl Fahrzeuge (Solobusse, Midibusse) als auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur (LIS) für den Standort Lampertheim und optional für den Standort Neckarau/Mannheim beschafft und in den Linienbetrieb überführt werden. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist allein die Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von bis zu 30 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb (Rahmenvertrag) sowie die Errichtung 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim und optional von weiteren 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mannheim/Neckarau. Die Lieferung der Solobusse und die Errichtung der LIS am Standort Lampertheim (und optional in Neckarau) wird an einen Generalunternehmer vergeben.
Interne Kennung: E56464826
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge: 30
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird. Der Abruf von 20 Solobussen wird als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhal-tet aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus vielmehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze abzurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zusätzliche Errichtung der LIS in Mannheim/Neckarau (optional)
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird. Der Abruf von 20 Solobussen wird als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhaltet aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus vielmehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze abzurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) findet Anwendung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies eben-falls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Der Bewerber hat zunächst eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Der Bewerber hat zudem auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie den Umsätzen aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023) zu machen. Als Mindestanforderung legt der Auftraggeber einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Höhe von 15 Mio. € fest. Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag in der Lage sein, spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, die gemäß den Vertragsbedingungen auch über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen: o für Personenschäden: 10 Mio. Euro o für Sach- und Vermögenschäden: 5 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Zum Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist, rechtzeitig über die oben beschriebenen Versicherungen zu verfügen, gibt der Bewerber ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bewerber über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig ab-deckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag nicht einzureichen. (b) Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bewerber zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Ver-tragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Gesonderte Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, die folgende Aspekte beinhalten muss: • Herstellung und Lieferung von mind. 10 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb; • Errichtung und Inbetriebnahme von mind. 5 Ladepunkten zur Versorgung gerade der ausgelieferten Fahrzeuge; • Referenz muss sich dadurch auszeichnen, dass Fahrzeuge und LIS als Gesamtpaket geliefert wurden und miteinander vollständig und in jeder Hinsicht kompatibel waren; zum Nachweis der Kompaibilität ist der Referenz eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens beizufügen, aus der folgt, dass sich die Kompatibilität von gelieferten Fahrzeugen und LIS mind. 6 Monate ohne größere/nennenswerte Stillstand- bzw. Ausfallzeiten im Be-trieb gem. geforderter Standardschnittstellen bewährt hat. • die endgültige Gesamtsystemabnahme der LIS muss erfolgt sein. Solobusse im vorgenannten Sinne sind Fahrzeuge, die folgende Anforderungen erfüllen: • Fahrzeuglänge: 11,50 m –12,50m • Fahrzeugbreite: 2,5m - 2,55m • Kapazität: Mind. 25 Sitzplätze Teilreferenzen sind nicht zulässig. Für die Angabe der Referenzen hat der Bewerber den zur Verfügung gestellten Vordruck Eignungsanforderungen zu verwenden. Zu jeder Referenz sind in dem Vordruck Eignungsanforderungen folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Name und Adresse des Auftraggebers • Ansprechpartner beim Auftraggeber (falls möglich) • Darstellung der Stellung des Bewerbers in dem Referenzprojekt (Auftragnehmer / Mitglied einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer/Generalunternehmer) • Angabe des Fahrzeugtyps und Anzahl der erfassten Fahrzeuge • Angaben zum Leistungszeitraum, einschließlich o Datum der Beauftragung o Datum der Herstellung und Lieferung (mit bereits abgeschlossener vertraglicher Abnahme) der Fahrzeuge o Datum der endgültigen Gesamtsystemabnahme der LIS o Angaben zur Kompatibilität der Fahrzeuge und der LIS Daneben ist zu jedem Referenzprojekt ein sog. Referenzsteckbrief (= pro Projekt mind. 2 DIN A4-Seiten Text und mind. 2 DIN-A4-Seiten mit Bildern und Zeichnungen) zu Art und Umfang der vom Bewerber erbrachten Leistungen einzureichen. Der Referenzsteckbrief muss neben den Bildern auch Zeichnungen und eine textliche Beschreibung der errichteten LIS beinhalten. Dem Teilnahmeantrag beizufügen ist zudem eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens, aus der folgt, dass sich die Kompatibilität der in der Referenz gelieferten Fahrzeugen und LIS mind. 6 Monate ohne größere/nennenswerte Stillstand- bzw. Ausfallzeiten im Betrieb gem. geforderter Standardschnittstellen bewährt hat.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe (Angebotsphase)
Beschreibung: Nach Abschluss der Eignungsprüfung wählt der Auftraggeber diejenigen nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber aus, die er zur Abgabe eines Erstangebots und zur Verhandlung auffordert. Der Auftraggeber hat festgelegt, dass er maximal drei Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als drei Bewerber beworben, die die Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Betrachtet werden dabei in jedem Los alle vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag (Vor-druck Eignungsanforderungen) angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen er-füllen. Für jede Referenz kann der Bewerber Punkte erhalten: - Punkte für die Anzahl der in der Referenz gelieferten Solobusse: • 1 Punkt für jede Referenz, in der 10 Solobusse geliefert wurden; • 2 Punkte für jede Referenz, in der 11 - 13 Solobusse geliefert wurden; • 3 Punkte für jede Referenz, in der 14 - 16 Solobusse geliefert wurden; • 4 Punkte für für jede Referenz, in der 17 - 19 Solobusse geliefert wurden; • 5 Punkte für für jede Referenz, in der 20 oder mehr Solobusse geliefert wurden. - Punke für die Anzahl der in der Referenz installierten und in Betrieb genommenen Ladepunkte (LIS): • 1 Punkt für jede Referenz, in der 5 Ladepunkten zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wurden; • 2 Punkte für jede Referenz, in der 6 - 7 Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wur-den; • 3 Punkte für jede Referenz, in der 8 - 9 Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genommen wur-den; • 4 Punkte für jede Referenz, in der 10 oder mehr Ladepunkte zur Versorgung der ausgelieferten Fahrzeuge errichtet und in Betrieb genom-men wurden; Bei Punktegleichstand entscheidet der höhere Durchschnittsumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Lieferpreis Fahrzeuge + LIS
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bestimmte qualitative Kriterien und Eigenschaften der zu liefernden Fahrzeuge gemäß Lastenheft
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Ersatzteilpreise + Verfügbarkeit Ersatzteile
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben nach § 51 SektVO nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SektVO). HVTG findet Anwendung.
Finanzielle Vereinbarung: entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Neben der Lieferung der Fahrzeuge soll auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nach der Abnahme des letzten Fahrzeugs abgeschlossen werden. Die Laufzeit hängt mit der Nutzungsdauer der E-Busse zusammen, die mind. 10 Jahre beträgt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: V-Bus GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: V-Bus GmbH
Registrierungsnummer: DE 111652355
Postanschrift: Klärwerkstraße 2
Stadt: Lampertheim
Postleitzahl: 68623
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Telefon: 06206303180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: DE812056745
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 06151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 64ad2701-3f08-489f-9d3d-7d0200cf0e77-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Beschreibung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf1695b1-0823-4792-a422-a08589d53d21 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2024 11:18:49 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 685294-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024