Deutschland – Kabelinfrastruktur – Kabeltiefbau Kaiserslautern

648196-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Kabelinfrastruktur – Kabeltiefbau Kaiserslautern
OJ S 208/2024 24/10/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKabeltiefbau Kaiserslautern
BeschreibungKabeltiefbaumaßnahmen Kaiserslautern
Kennung des Verfahrens29e0e5bd-747b-43d2-b204-dffaced22857
Interne Kennung23FEI68259
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Kabeltiefbau Kaiserslautern
Beschreibung: Kabeltiefbaumaßnahmen Kaiserslautern
Interne Kennung: e4af8b03-7048-45fd-b7ba-e3936579c11c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/12/2023
Enddatum der Laufzeit14/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge9 956 887,05 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSTRABAG AG
Angebot
Kennung des Angebots2023913412
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - STRABAG AG
Datum der Auswahl des Gewinners04/10/2023
Datum des Vertragsabschlusses16/10/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachungf7d4a812-76eb-47d3-a9aa-fa6c3fa754a7-01
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMKA_08 Auf diversen Teilabschnitten wurden erhöhte Mengen an Boden- und Schottermaterial im Bereich der herzustellenden Rand- und Zwischenwege festgestellt. Vor der Herstellung der Rand- und Zwischenwege ist das überschüssige Bodenmaterial für die Herstellung einer Arbeitsebene abzutragen und zur Zwischenlagerung auf die BE-Fläche zu transportieren. Des Weiteren wurden Vertiefungen und Unebenheiten festgestellt, die vor Ausführung der Arbeiten aufgefüllt bzw. begradigt werden müssen. Diese zusätzlichen unvorhergesehenen Leistungen sind kein Bestandteil des Bauvertrages. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Sie stellt eine notwendige Vorleistung dar, welche durch den AN zu erbringen ist und Grundlage für die spätere Hauptleistung, die Herstellung des Kabeltiefbaus ist. MKA_15 Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. MKA_16 Der AN ist für die monatliche Leistungsmeldung in Form eines Bauteilkatalogs beauftragt. Zusatzleistungen, wie hier beschrieben, welche zur Erbringung des Werkerfolgs benötigt werden, sind vom AN anzuzeigen und dementsprechend zu vergüten. Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. MKA_19 Der AN ist mit den KTB-Leistungen beauftragt. Zusatzleistungen, wie hier beschrieben, welche zur Erbringung des Werkerfolgs benötigt werden, sind vom AN anzuzeigen und dementsprechend zu vergüten. Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. MKA_27 Der AN macht Mehrkosten durch eine geänderte Zuordnung von Aushubmaterial gem. Ersatzbaustoffverordnung geltend. Diese Zuordnung ist im vorliegenden Bauvertrag nicht berücksichtigt. Im Zuge der Bauausführung wurde durch die Bodenproben "MP2 HW1" festgestellt, dass auch der Zuordnungsklasse BM-F3 die Grenzwerte überschreitet. Somit sind zur Entsorgung die Werte gemäß Deponieverordnung (DepV) heranzuziehen. Die Bodenprobe ist in die Deponieklasse 1 einzuordnen. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig geworden. Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Sie stellt eine notwendige Vorleistung dar, welche durch den AN zu erbringen ist und Grundlage für die spätere Hauptleistung, die Herstellung des Kabeltiefbaus ist.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA_08 Erhöhte Aushub- und Einbaumengen im Rand- und Zwischenbereich MKA_15 Zusatzleistungen Gesamtprojekt MKA_16 Leistungsmeldung AGt MKA_19 Eingriffe des AG in den Bauablauf und Einschränkungen aufgrund Umsetzungskonzept DB Regio MKA_27 Mehraufwand Entsorgung Aushubmaterial MP1 HW1
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STRABAG AG
Registrierungsnummer: 5857f1fb-aac6-412b-811b-983cfc0ceff9
Postanschrift: Siegburger Straße 241  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kalkulation
Telefon: +49
Fax: +49 61513303390
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7b2831a-c7a0-491b-b25a-dcdda87efb85 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2024 07:54:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 648196-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 208/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2024

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