Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen

643053-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen
OJ S 207/2024 23/10/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGASCADE Gastransport GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen
BeschreibungBeschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen über ein direkt mit Microsoft abzuschließendes Enterprise Agreement für einen festen Zeitraum von 3 Jahren (01.11.2024 - 31.10.2027) für Client-Betriebssysteme sowie Client-Office-Anwendungen für bis zu 700 Anwender.
Kennung des Verfahrens71d05fd8-927e-4980-a5c3-1202e8ecec7a
Interne Kennung01
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachungen iSv § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 2 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Beschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen
Beschreibung: Beschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen über ein direkt mit Microsoft abzuschließendes Enterprise Agreement für einen festen Zeitraum von 3 Jahren (01.11.2024 - 31.10.2027) für Client-Betriebssysteme sowie Client-Office-Anwendungen für bis zu 700 Anwender.
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGASCADE Gastransport GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Gegenstand der Beschaffung sind Microsoft-Cloud-Lizenzen für Client-Betriebssysteme sowie Client-Office-Anwendungen für 3 Jahre im Rahmen eines neu abzuschließenden Enterprise Agreements (kurz EA). Diese Lizenzen werden im Rahmen eines gegenüber anderen Modellen wirtschaftlicheren EAs ausschließlich von Microsoft direkt vertrieben. Andere Anbieter kommen daher für das gewählte Lizenzmodell nicht in Betracht. Neben bereits bestehenden und genutzten Anwendungen von Microsoft schließt der Vertrag auch weitere, im Portfolio von Microsoft bereits vorhandene oder zukünftig vorhandene, aber bisher nicht von der GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) genutzte Anwendungen von Microsoft ein. Die Festlegung des Auftragsgegenstandes dahingehend, dass für die Bedürfnisse der GASCADE ausschließlich die Produkte der Firma Microsoft in Betracht kommen, ist zulässig. Es liegt in der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt festzulegen, wofür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe herangezogen werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2013 - Verg 16/12). Die Festlegung auf ein Produkt führt im konkreten Fall auch nicht dazu, dass andere Produkte in diskriminierender Weise vom Wettbewerb ausgeschlossen sind. Der Anbieter der Lizenzen bietet derzeit ausschließlich Verträge mit dessen neueren Softwareversionen als Mietlizenzen mit einer bestimmten kurzen Laufzeit an. Zudem hat GASCADE weitere Mitarbeiter eingestellt, welche ebenfalls die Nutzungsrechte an den von GASCADE verwendeten Standard-Softwareprodukten benötigen. Aus diesem Grund kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SektVO durchgeführt werden, weil der Anbieter Microsoft für den auf diese Weise von GASCADE identifizierten Auftragsgegenstand Inhaber der ausschließlichen Rechte ist. GASCADE setzt seit vielen Jahren die Produkte von Microsoft in den jeweils aktuellen Versionen ein. Die gesamte IT-Infrastruktur von GASCADE ist auf den Einsatz dieser Produkte von Microsoft ausgelegt. Eine Umstellung auf ein anderes Betriebssystem und andere Anwendungen würde eine neue Schulung des gesamten Personals sowie eine vollständige Neustrukturierung und Anpassung der gesamten IT-Infrastruktur nach sich ziehen. Eine solche Änderung wäre mit unverhältnismäßigen Kosten sowie dem Risiko der Beeinträchtigung des Betriebes der kritischen Infrastruktur von GASCADE verbunden. Hinzu kommen Ausfallzeiten bei den Mitarbeitern sowie Effektivitätsverluste beim Einsatz neuer Betriebssysteme und Anwendungen. GASCADE hat daher berechtigt entschieden, den Auftragsgegenstand auf Produkte der Firma Microsoft zu konzentrieren. In diesem Fall können deshalb ausschließlich Verhandlungen mit der Firma Microsoft direkt durchgeführt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMicrosoft Ireland Operations Limited
Angebot
Kennung des Angebots01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag 01
TitelBeschaffung von Microsoft-Cloud-Lizenzen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: GASCADE Gastransport GmbH
Registrierungsnummer: DE 815 216 431
Postanschrift: Kölnische Straße 108-112  
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Telefon: +49 561 9340
Internetadresse: www.gascade.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Ireland Operations Limited
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: IE8256796U
Stadt: Dublin
Land, Gliederung (NUTS): Dublin (IE061)
Land: Irland
Telefon: +353 1 295 3826
Internetadresse: https://www.microsoft.com/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Fax: +492289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 49ffb5aa-8f8f-4550-9ea8-c0508f2a970c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643053-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2024

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