Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen Los 1 PFA 1.1, Los 2 PFA 3

643713-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen Los 1 PFA 1.1, Los 2 PFA 3
OJ S 207/2024 23/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterstützungsleistungen Leitungskreuzungen Los 1 PFA 1.1, Los 2 PFA 3
BeschreibungUnterstützungsleistungen Leitungskreuzungen PFA 1.1 (km104,970–107,532) & PFA 3 (km135,645–150,753)
Kennung des Verfahrensd234a71f-e1e0-4d00-85c6-a0781e462497
Interne Kennung24FEI75733
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensNebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Holstein
PostleitzahlSH
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1 Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen PFA 1.1 (km104,970–107,532)
Beschreibung: Los 1 Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen PFA 1.1 (km104,970–107,532)
Interne Kennung: 3132f07d-7efa-41eb-9139-a3fd4ad64434
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 1 PFA 1.1 Leitungskreuzungen, Leitungskoordination, Kostenvereinbarung und Technische Prüfung beim Projekt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns24/02/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungQualifikationsanforderung an vorgesehene Leiter/Bearbeiter: 1. Abschluss: Dipl.-Ing (FH), Master oder Bachelor 2. Einschlägige Erfahrung beim Thema Leitungskreuzungen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNebenangebote, Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe
BeschreibungNebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNennung von Qualifikationen und Referenzen
BeschreibungMindestens 2 ggf. 3 Projekte im Zeitraum der letzten zehn Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen sowie unten aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind (mit Projekt, Ansprechpartner und Kontaktdaten beim AG, Auftragssummen und kurzer Leistungsbeschreibung). Qualifikations-Anforderungen: - Einschlägige Erfahrung im Spezialgebiet der leitungsrechtlichen Bearbeitung und beim Abschluss von Vereinbarungen zur Änderung Leitungen Dritter. - Tiefgreifende Kenntnis der für Leitungen Dritter spezifischen Richtlinien (insbesondere SKR, GWKR, Gestattungsrichtlinien, Fernmeldekreuzungsrichtlinie vom 01.01.1990 einschl. Fortgeltungsvereinbarung vom 01.01.2001, Kostentragungsvereinbarung DB/DBT vom 28.03.1989, TKR 2016, Telekommunikationsgesetz). - Grundkenntnisse über die wichtigsten einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Bundes und der Länder wie z.B. AEG, BGB, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau in Bezug auf das Leitungskreuzungsrecht und das Eisenbahnkreuzungsrecht, Verwaltungsvorschrift Bau (VV Bau) und sichere Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen in der leitungskreuzungsrechtlichen und -technischen Bearbeitung. - Besondere Erfahrungen in der Erstellung, Abstimmung und Verhandlung von Leitungsänderungsvereinbarungen gemäß Prozess Leitungskreuzungen sowie in der Abstimmung mit den Leitungsbetreibern bis zum unterschriftsreifen Dokument. - Gefestigte Kenntnisse im Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG) und in der 1. EKrV. - Vertiefte Erfahrungen in der technischen Ausführung von Leitungsumverlegungsmaßnahmen (Leitungsbau) sowie im Ablauf von Bauvorhaben (Baulogistik). - Sichere Beurteilung der Umsetzbarkeit von geplanten Leitungsmaßnahmen im Sinne der technischen Regelwerke -Referenzprojekte: Die Erfahrung der auf Seiten des AN eingesetzten Mitarbeiter ist durch einschlägige Referenzen nachzuweisen (relevante Berufserfahrung > 3 Jahre sowie Erfahrung in Großprojekten > 500 Mio. Euro).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen08/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/12/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2 Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen PFA 3 (km135,645–150,753)
Beschreibung: Los 2 Unterstützungsleistungen Leitungskreuzungen PFA 3 (km135,645–150,753)
Interne Kennung: 0cbbe182-47a7-4a9d-bf15-52697a81e2ec
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 1 PFA 1.1 Leitungskreuzungen, Leitungskoordination, Kostenvereinbarung und Technische Prüfung beim Projekt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns24/02/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungQualifikationsanforderung an vorgesehene Leiter/Bearbeiter: 1. Abschluss: Dipl.-Ing (FH), Master oder Bachelor 2. Einschlägige Erfahrung beim Thema Leitungskreuzungen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungNebenangebote, Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe
BeschreibungNebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst#
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNennung von Qualifikationen und Referenzen
BeschreibungMindestens 2 ggf. 3 Projekte im Zeitraum der letzten zehn Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen sowie unten aufgeführten Anforderungen vergleichbar sind (mit Projekt, Ansprechpartner und Kontaktdaten beim AG, Auftragssummen und kurzer Leistungsbeschreibung). Qualifikations-Anforderungen: - Einschlägige Erfahrung im Spezialgebiet der leitungsrechtlichen Bearbeitung und beim Abschluss von Vereinbarungen zur Änderung Leitungen Dritter. - Tiefgreifende Kenntnis der für Leitungen Dritter spezifischen Richtlinien (insbesondere SKR, GWKR, Gestattungsrichtlinien, Fernmeldekreuzungsrichtlinie vom 01.01.1990 einschl. Fortgeltungsvereinbarung vom 01.01.2001, Kostentragungsvereinbarung DB/DBT vom 28.03.1989, TKR 2016, Telekommunikationsgesetz). - Grundkenntnisse über die wichtigsten einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Bundes und der Länder wie z.B. AEG, BGB, Allgemeine Rundschreiben Straßenbau in Bezug auf das Leitungskreuzungsrecht und das Eisenbahnkreuzungsrecht, Verwaltungsvorschrift Bau (VV Bau) und sichere Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen in der leitungskreuzungsrechtlichen und -technischen Bearbeitung. - Besondere Erfahrungen in der Erstellung, Abstimmung und Verhandlung von Leitungsänderungsvereinbarungen gemäß Prozess Leitungskreuzungen sowie in der Abstimmung mit den Leitungsbetreibern bis zum unterschriftsreifen Dokument. - Gefestigte Kenntnisse im Eisenbahnkreuzungsrecht (EKrG) und in der 1. EKrV. - Vertiefte Erfahrungen in der technischen Ausführung von Leitungsumverlegungsmaßnahmen (Leitungsbau) sowie im Ablauf von Bauvorhaben (Baulogistik). - Sichere Beurteilung der Umsetzbarkeit von geplanten Leitungsmaßnahmen im Sinne der technischen Regelwerke -Referenzprojekte: Die Erfahrung der auf Seiten des AN eingesetzten Mitarbeiter ist durch einschlägige Referenzen nachzuweisen (relevante Berufserfahrung > 3 Jahre sowie Erfahrung in Großprojekten > 500 Mio. Euro).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen08/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/12/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE-EI-N-A
Telefon: +49 5112864246
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 58ecb662-d0e6-4d55-a23b-8954bdccec93 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2024 12:42:13 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643713-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2024

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