Deutschland – Bau von Eisenbahnbrücken – Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim

229974-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Bau von Eisenbahnbrücken – Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
OJ S 77/2024 18/04/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Beschreibung: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Kennung des Verfahrens: 3450fd07-2ada-4138-b3e8-6403c2afd0ef
Interne Kennung: 23FEI65075
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233120 Straßenbauarbeiten, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG 2. Ingenieur Peter Diepelt GmbH 3. KRAFT DOHMANN CZESLIK Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH 4. Kaltenecker Klaus Ingenieurbüro für Straßenplanung 5. Dipl.-Ing. Matthias Filus Ingenieurbüro für Bauwesen 6. SFF Ingenieure AG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen. Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant, wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw. immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Beschreibung: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Interne Kennung: 97aa18c4-3cfc-4faf-8d54-b44f0ba063da
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233120 Straßenbauarbeiten, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: x
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/02/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: - Gleise: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h - Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: - Stahlbetonbrücken - Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb - Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005 Spezialtiefbau: - Gründungen Pfähle - Gründungen Untergrundverbesserung - Gründungen Injektion - Verankerungen - Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: x
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023933242
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0,00 EUR
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Max Aicher Bau GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 26/01/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 07/02/2024
7. Änderung
Abschnittskennung: c0e2b971-99d0-43ac-bfad-5d1c9b5c30c7-01
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: LÄ1 Der Umfang des Messprogramms wurde erst durch das Gutachten von Prof. Fischer bzw. der dazugehörigen Berechnung der Tunnelverfomungen ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bauhauptleistung war es nicht möglich eine entsprechendes Leistungsbild/ LV Position zu formulieren
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: LÄ1 Koordinierung und Ausführung des U-Bahn Monitorings als Auflage im Gutachten von Prof. Fischer als Gutachter der Regierung von Oberbayern. Unter der neu zu erstellenden EÜ verlaufen 3 U-Bahntunnel welche durch alle Bauphasen unterschiedliche Belastungen erhalten. Das Monitoring durch ein permanentes Meßsystem wurde als Auflage im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Für jede einzelne Bauphase (ca. 70) wurden Grenzwerte ermittelt, welche entsprechend des Baufortschritts ausgewertet werden müssen. Der Neubau ist nur mit diesem Monitoring möglich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8913085070
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Max Aicher Bau GmbH & Co.KG
Registrierungsnummer: 93094e61-03bf-4cdc-90d2-0e9fe95431a3
Postanschrift: Traunsteiner Straße 21  
Stadt: Freilassing
Postleitzahl: 83395
Land, Gliederung (NUTS): Berchtesgadener Land (DE215)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7d6f45c1-ce63-45a2-a9a3-c552d9572f75 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 07:24:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 229974-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2024

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