Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Peine
Postanschrift: Burgstraße 1
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-peine.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung:

31224 Peine

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Peine ist zugelassener kommunaler Träger nach § 6a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und übernimmt seit 2005 die Aufgaben nach dem SGB II, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, vollumfänglich in eigener kommunaler Verantwortung. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaften sowie die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben.

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine (nebst Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation). Ein Hosting der Software kann im Rechenzentrum des Auftraggebers oder ein einem Rechenzentrum des Auftragnehmers erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der funktionalen Anforderungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Implementierungskonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Datenmigrationskonzepte / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Hostingskonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Ergebnis Teststellung / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis / Gewichtung: 35
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-103439
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/01/2024
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: prosozial GmbH
Postanschrift: Emser Straße 10
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der Bekanntgabe des vergebenen Auftragswertes wird im Hinblick auf den äußerst kleinen Anbietermarkt abgesehen. Eine solche würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters zuwiderlaufen (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/01/2024

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