Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgstraße 1
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung
Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine.
31224 Peine
Der Landkreis Peine ist zugelassener kommunaler Träger nach § 6a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und übernimmt seit 2005 die Aufgaben nach dem SGB II, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, vollumfänglich in eigener kommunaler Verantwortung. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaften sowie die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine (nebst Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation). Ein Hosting der Software kann im Rechenzentrum des Auftraggebers oder ein einem Rechenzentrum des Auftragnehmers erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine
Postanschrift: Emser Straße 10
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntgabe des vergebenen Auftragswertes wird im Hinblick auf den äußerst kleinen Anbietermarkt abgesehen. Eine solche würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters zuwiderlaufen (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.