Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Peine Jobcenter - Ausschreibung einer SGB II-Fachanwendung
Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine.
Landkreis Peine - Fachdienst Arbeit 31224 Peine
Der Landkreis Peine ist zugelassener kommunaler Träger nach § 6a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und übernimmt seit 2005 die Aufgaben nach dem SGB II, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, vollumfänglich in eigener kommunaler Verantwortung. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaften sowie die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Systemservice einer SGB II-Fachanwendung zum Einsatz im Jobcenter des Landkreises Peine (nebst Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation). Ein Hosting der Software kann im Rechenzentrum des Auftraggebers oder ein einem Rechenzentrum des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Produktivsetzung ist zum 01.06.2024 vorgesehen.
Die angegebene Grundlaufzeit kann vom Auftraggeber optional auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Der Vertrag kann dann von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand ver-gleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nach-weis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
2. Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhaber/innen / Geschäftsführer/innen, IT-Berater/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeiter/innen.
5. Eigenerklärung zum / zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
zu 3. Es sind Referenzleistungen wie folgt nachzuweisen:
Mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Implementierung in einem Jobcenter mit mind. 50 Nutzer*innen, welches die Einführung einer Fachanwendung im SGB II-Umfeld zum Gegenstand hat. Sofern der Bewerber beabsichtigt, im Falle der Angebotsaufforderung eine Lösung anzubieten, die ein externes Hosting der Lösung (also nicht im Rechenzentrum des Auftraggebers) vorsieht, muss die Referenz auch das Hosting der Software durch den Bewerber (mind. 50 Nutzer*innen) zum Gegenstand haben.
Mindestens eines der Referenzprojekte im Bereich Implementierung muss auch die Datenmigration von einer nachfolgend genannten Anwendungen
- comp.ASS
- OPEN/PROSOZ
- enaio von Optimal Systems (bei eigenen DMS in der Fachsoftware)
- eigene Datenbank auf Basis von MS Access
zum Gegenstand haben.
Die Referenzprojekte im Bereich Implementierung müssen seit dem 01.01.2013 begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es sind daneben weitere Referenzleistungen wie folgt nachzuweisen:
Angabe der vom Bewerber im Bereich von SGB-Fachanwendungen betreuten kommunalen Auftraggeber (Wartung und Pflege einer SGB-Fachanwendung).
Mindestanforderung ist, dass 10 kommunale Auftraggeber betreut werden. Voraussetzungen ist ferner, dass alle Betreuungsleistungen mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten seit dem 01.01.2017 erbracht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abzugeben sind folgende weitere Erklärungen:
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
4. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
5. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
6. Abgabe einer Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6C9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.