Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt Referenznummer der Bekanntmachung: V-06-2023-LKH
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Südertor 6
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 53511210
Fax: +49 53511211671
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-helmstedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt
Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt
Helmstedt
Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt. Prüfungsgegenstände sind (1.) eine Bedarfsbegründung, (2.) eine Mikrostandortanalyse, (3.) eine erste planungs- und umweltrechtliche Bewertung mit umweltschutzrechtlichen Analysen, (4.) die mögliche Erschließung, (5.) eine wirtschaftliche Machbarkeitsuntersuchung und die (6.) Möglichkeiten für eine Umsetzbarkeit eines grünen/nachhaltigen Gewerbegebiets.
Gesucht wird ein interdisziplinäres Projektteam.
Die Leistungen werden stufenweise an den im Ausschreibungsverfahren ausgewählten Auftragnehmer beauftragt. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungen zur Bedarfsbegründung und zur Mikrostandortanalyse beauftragt. Die weiteren Leistungen sind optional. Der Prüfungsprozess wird ergebnisoffen geführt. Insofern hängt die Beauftragung weiterer Leistungsstufen an den im Ausschreibungsverfahren ausgewählten Auftragnehmer vom Bewertungsergebnis einer bereits bearbeiteten Stufe ab. Ergeben also beispielsweise schon eine Mikrostandortanalyse oder umweltschutzrechtliche Analysen, dass eine Realisierbarkeit nicht möglich erscheint, sind weitergehende Prüfungen nicht mehr angezeigt und werden auch nicht mehr beauftragt.
Die Zuschlagserteilung/Beauftragung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden, final gesicherten Finanzierung: Die Machbarkeitsstudie soll mit Bundesmitteln im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz und dem Strukturstärkungsgesetz gefördert werden. Der beantragte Fördermittelbescheid liegt bisher noch nicht vor. Die erforderliche Kofinanzierung ist im Grundsatz sichergestellt. Die Zuschlagserteilung erfolgt erst, wenn der Förderbescheid des Bundes und die Genehmigung des Haushaltsplans vorliegen.
Es ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch den ausgewählten Auftragnehmer mit den Leistungen zu beginnen; die Gesamtmaßnahme soll dann innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen) entnommen werden, insbesondere zu den einzelnen Prüfgegenständen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Voltaireweg 4
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Telefon: +49 331201510
Internet-Adresse: https://www.complangmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ursprüngliche Auftrag wurde am 30.05.2023 erteilt. Die Änderung des bestehenden Auftrages erfolgte am 18.12.2023.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die hier vorgenommene ex-post-Veröffentlichung basiert auf § 132 Absatz 5 GWB.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Helmstedt
Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt. Prüfungsgegenstände sind (1.) eine Bedarfsbegründung, (2.) eine Mikrostandortanalyse, (3.) eine erste planungs- und umweltrechtliche Bewertung mit umweltschutzrechtlichen Analysen, (4.) die mögliche Erschließung, (5.) eine wirtschaftliche Machbarkeitsuntersuchung und die (6.) Möglichkeiten für eine Umsetzbarkeit eines grünen/nachhaltigen Gewerbegebiets, siehe auch II.2.4.
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Postanschrift: Voltaireweg 4
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Telefon: +49 331201510
Internet-Adresse: https://www.complangmbh.de/
Im Zuge der Bearbeitung hat sich nun gezeigt, dass es aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen zur Verfahrensbeschleunigung geboten ist, vertieft in umweltfachlichen Fragestellungen einzusteigen, auch um die bereits nach der Machbarkeitsstudie geforderte Wirtschaftlichkeit und die Schaffung eines grünen/nachhaltigen Gewerbegebiets sicherer beurteilen zu können. Dabei sollen Vorschläge zum Artenspektrum und den anzuwendenden Methoden für die Kartierung u.a. im Rahmen einer Faunistischen Planungsraumanalyse erarbeitet werden, auf deren Grundlage eine frühzeitige Abstimmung mit potenziellen Stakeholdern erfolgen soll. Ferner sollen erste umweltfachliche Kartierungen und Vor‐Ort‐Erfassungen, die die sich ggf. aus der zu erstellenden Faunistischen Planungsraumanalyse ergeben, bereits im Winter bzw. Anfang 2024 durchgeführt werden. Konkret geht es um folgende Bausteine:
Baustein 1 – Erarbeitung einer Faunistischen Planungsraumanalyse (FPA) mit Aufnahme von Biotopstrukturen und planungsrelevanter Arten vor Ort
Baustein 2 – Kostenschätzung mit Einschätzung des je Art/Artengruppen zu erwartenden Aufwandes
Baustein 3 – Vorzeitiger Beginn von Erfassungen von Tierarten, Horstbäumen und Höhlenbäumen
Baustein 4 – FFH‐verträglichkeits‐Vorprüfung in Bezug auf die im Umfeld des Vorhabens liegenden NATURA 2000‐Gebiete
Baustein 5 – Optionale Leistungen in Bezug auf die Ergebnisse der FPA
Durch die zusätzlichen umweltfachlichen Leistungen wird das ohnehin beauftragte Leistungsvolumen zur Machbarkeitsstudie in diesem Bereich lediglich vertieft. Bei einer Leistungsvertiefung ist es aber erforderlich, dass sich die bisherigen und zusätzlichen Leistungen in ihren Kernbestandteilen nicht widersprechen dürfen und sinnvollerweise aufeinander aufbauen sollten. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern, die aufgrund der Komplexität und des geistig‐schöpferischen Ansatzes dieser Leistungen naturgemäß unterschiedlich arbeiten werden, ist ein erhöhter Koordinationsaufwand auftraggeberseitig vorprogrammiert. Anpassungsbedarfe werden entstehen, wenn Ergebnisse unterschiedlicher Auftraggeber für eine einheitliche Machbarkeitsstudie wieder synchronisiert werden müssen. Zudem erscheint es relativ wahrscheinlich, dass es bei der Beauftragung eines Drittunternehmens mit umweltfachlichen Leistungen zu Verzögerungen kommen würde.