ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03849
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): OBM-SW
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
AO 109 Endgültige Ablöseberechnungen SÜ Kleinfeldele und SÜ Fischerpfad
Endgültige Ablöseberechnungen SÜ Kleinfeldele und SÜ Fischerpfad
Die Schlussrechnungen der zuständigen Baufirmen für die bauliche Realisierung der SÜ Kleinfeldele und SÜ Fischerpfadliegen vor. Gemäß Punkt 3.14 der Anlage 01.2 Objektplanung Ingenieurbauwerke des Hauptvertrages mit dem AN sind imRahmen der beauftragten Leistungsphase 3 die Ablöseberechnungen gemäß "Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinienfür die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke -Ablösungsrichtlinien 1980” aufzustellen. Diese wurden bereits 2010 durch die Einführung der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV ersetzt. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zurÄnderung weiterer Vorschriften vom 31.05.2021 wurde die ABBV zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach demEisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz nochmals geändert. DieÄnderungen sind am 01.07.2021 in Kraft getreten.Aufgrund des Ersetzens der Ablösungsrichtlinien durch