Beschreibung: Neubau Umschlagbahnhof Augsburg-Gersthofen - Konstruktiver Ingenieurbau: 2 Eisenbahnüberführungen
(Gablinger Weg, Karlsruher Straße), sowie die Stützwand-Zuführungsgleis zwischen den
vorgenannten EÜ´s.
Kennung des Verfahrens: a8b597b6-2d19-4f55-933a-65a4b6a37dde
Interne Kennung: 23FEI70019
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen
für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen
wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über
die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein
Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung
in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche
Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist -
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem
Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex
für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45221112Bau von Eisenbahnbrücken
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45221115Bauarbeiten für Stahlbrücken
Zusätzliche Informationen: Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller
Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass
diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen
nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. AFRY Deutschland GmbH, Calenberger Esplanade 3, Washingtonallee
13, 36041 Fulda 2. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbh - Baugrundinstitut,
Pforzheimer Straße 128b, 76275 Ettlingen 3. A.I.T. GmbH - Ingenieure im Bauwesen,
Estenfelder Straße, 97222 Rimpar Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0
v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Beschreibung: Neubau Umschlagbahnhof Augsburg-Gersthofen - Konstruktiver Ingenieurbau: 2 Eisenbahnüberführungen
(Gablinger Weg, Karlsruher Straße), sowie die Stützwand-Zuführungsgleis zwischen den
vorgenannten EÜ´s.
Haupteinstufung(cpv): 45221112Bau von Eisenbahnbrücken
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45221115Bauarbeiten für Stahlbrücken
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45262620Stützmauern
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01+02:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende
Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen
Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Konstruktiver Ingenieurbau:
Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver
Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl Konstruktiver Ingenieurbau:
Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Herstellerbezogene Produktqualifikation
(HPQ), EXC3DB nach DBS 918005 Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Allgemeiner
Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel:
Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung
für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung