Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - A-NBS F-MA PFA 3.2+4 und Ausbau BAB 67 PFA 2-4 Baugrundgutachter
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: A-NBS F-MA PFA 3.2+4 und Ausbau BAB 67 PFA 2-4 Baugrundgutachter
Beschreibung: Die DB Netz AG plant die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) im Abschnitt
Pfungstadt (PFA 3.2) und Gernsheim bis Einhausen (PFA 4) in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Darüber hinaus koordiniert die DB netz AG den Ausbau der BAB 67 im Auftrag der Autobahn
GmbH. Hierzu sind geotechnische Gutachter- und Beratungsleistungen für die Objektplanungen
sowie optionale Leistungen für die Vergabe der Bauleistung und die Bauausführungsphase
erforderlich.
Kennung des Verfahrens: ba71bf6a-3532-40d0-a9b0-1b3cbc19fbd3
Interne Kennung: 23FEI70385
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für folgende
Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei
der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter
Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch
die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560
ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der
Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende
drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden
Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren
einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter
verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/metanavi/Dokumente-Support/Downloads-Dokumente/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG
einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Hessen
Postleitzahl: HE
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission
befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige
Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen
fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen.
Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023
verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens
€ 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b)
bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen
geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf.
Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Bei losweiser Vergabe bestehen die Pflichten nur dann, wenn sich der Bewerber/Bieter
auf ein Los bzw. Lose im Wert von mindestens € 125 Mio. bewirbt (Art. 28 Abs. 2 Verordnung
(EU) 2022/2560). Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen
aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information
hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende
oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung
(EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission
vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft
mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer
und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein
Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant,
wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw.
immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten
Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen
oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung
(EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter
der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen
Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch
eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Los 2
Beschreibung: Los 2: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Darmstadt bis Pfungstadt BAB PFA
3: Ausbau der BAB67 von AK Darmstadt bis Pfungstadt NBS PFA 3.2: NBS Frankfurt–Mannheim
im Abschnitt Pfungstadt
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00
Enddatum: 2033-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: siehe Vergabeunterlagen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Hinweise zur losweisen Vergabe: Angebote sind zugelassen für einzelne oder alle Lose.
Jedes angebotene Los wird gemäß der Zuschlagskriterien (100 % Preis) gewertet und
an den jeweils besten Bieter vergeben (Einzelloswertung). Nachlässe auf Loskombinationen
werden nicht gewertet.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 3
Beschreibung: Los 3: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Gernsheim bis Einhausen BAB PFA 4:
Ausbau der BAB67 von Gernsheim bis Einhausen NBS PFA 4: NBS Frankfurt–Mannheim im
Abschnitt Gernsheim – Einhausen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-02+02:00
Enddatum: 2033-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: siehe Vertragsunterlagen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Hinweise zur losweisen Vergabe: Angebote sind zugelassen für einzelne oder alle Lose.
Jedes angebotene Los wird gemäß der Zuschlagskriterien (100 % Preis) gewertet und
an den jeweils besten Bieter vergeben (Einzelloswertung). Nachlässe auf Loskombinationen
werden nicht gewertet.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung