Deutschland - Baustellenüberwachung - BÜW - Paket Bereich Kiel 2024
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: BÜW - Paket Bereich Kiel 2024
Beschreibung: Bauüberwachung für mehrere Bauprojekte im Bereich der Strecken 1210/1220 Los 1: 01/2024
- 08/2024 1.1 Grundleistungen: bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen
1.2 eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung 1.3 bauaufsichtliche
Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA 1.7. Abfallmanagement 1.11. umweltfachliche
BÜW Los 2: 04/2024 - 04/2025 1.1 Grundleistungen: bauvertragliche/fachtechnische Leistungen
bei Verkehrsanlagen 1.2 eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
1.3 bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA 1.7. Abfallmanagement
1.11. umweltfachliche BÜW
Kennung des Verfahrens: 036c8120-dd16-4bac-8a4b-2bf49e283487
Vorherige Bekanntmachung: 556666-2023
Interne Kennung: 23FEI67512
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Ab dem 19.04.2017 ist
bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen
über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge
in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden
für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht
erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen,
dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 01/2024 - 08/2024 Elmshorn - Tornesch; km 29,945-25,5; GE+PSS Elmshorn - Tornesch;
km 24,4-22,906; GE+PSS Bordesholm W 601-604 Neumünster W 87, WE + PSS Itzehoe Bhf
Gl6,7,9Pb,48
Beschreibung: 1.1 Grundleistungen: bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen
1.2 eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung 1.3 bauaufsichtliche
Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA 1.7. Abfallmanagement 1.11. umweltfachliche
BÜW
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
5.1 Los: LOT-0002
Titel: 04/2024 - 04/2025 Hademarschen-Albersdorf, KM 43,500-48,099; GA+3BÜ Glückstadt Elmshorn,
km 46,971-43,450, GE+PSS Morsum Keitum, km 229,259-232,97, SE2+3BÜ (Umbauzug)
Beschreibung: 1.1 Grundleistungen: bauvertragliche/fachtechnische Leistungen bei Verkehrsanlagen
1.2 eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung 1.3 bauaufsichtliche
Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA 1.7. Abfallmanagement 1.11. umweltfachliche
BÜW