Deutschland - Baustellenüberwachung - Bauüberwachungsleistung für KWU - Ubf Kornwestheim, Neubau 3. Modul
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Bauüberwachungsleistung für KWU - Ubf Kornwestheim, Neubau 3. Modul
Beschreibung: Bestandteil dieser Vergabe sind die Bauüberwachungsleitungen für die Gewerke LST,
50 Hz, TK und OLA als auch der SiGeKo während der Lph8.
Kennung des Verfahrens: 4c9d7faa-8bb5-4fe5-ba26-910f03f21e29
Interne Kennung: 23FEI69737
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Bauüberwachungsleistung für KWU Neubau Modul 3 Ubf. Kornwestheim Wir weisen darauf
hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet
und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es gelten die Zahlungsbedingungen
gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die
für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben
gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen
über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge
in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden
für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht
erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen,
dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560
ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der
Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende
drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden
Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren
einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter
verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/metanavi/Dokumente-Support/Downloads-Dokumente/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden. Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen
in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein:
siehe Teilnahmeantrag sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen)
für Arch./Ing.-leistungen gemäß Vergabeunterlagen. Alle geforderten Erklärungen sind
zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für
den Nachweis hat der AG einen Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, der Bestandteil
der Teilnahemunterlagen ist.. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt.