Beschreibung: - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention, - Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.
1 Nr. 3 GWB), - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren
der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. -Erklärungen
bzgl. der Restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass entsprechend der für das Unternehmen national geltenden Rechtsakte,
dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund
sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften
geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Erklärung, dass auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen
auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen
US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten
Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
unterliegt. b) Erklärung, -dass der/die Bewerber keine russischen Staatsangehörigen
und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen
keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung
ist - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation
oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile
am Unternehmen hält, - dass der/die Bewerber bzw. sein/ihr Unternehmen weder im Namen
noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen
Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. c) Erklärung, dass natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu
nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe
gemäß § 47 SektVO. Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind
zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung
nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an
einem in Abschnitt 5.1.12 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen
Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe "Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags" im Abschnitt 5.1.12.