Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB HVA L-StB 106 Eigenerklärung Eignung)
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge/ Eignungsleihe): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten
in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
zu einem von ihr bestimmen Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind (Verpflichtungserklärung).
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium
nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zu zwingenden
bzw. optionalen Ausschlussgründen: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123
und §124 GWB vorliegen, - dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, - ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 und
§ 124 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §125 GWB ergriffen
wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Ab einer Auftragssumme
von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim
Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt
anfordern. -Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern. - Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der - Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Bieter haben zudem die den Vergabeunterlagen
(siehe I.3) beiliegende - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn -
Eigenerklärung Bezug Russland auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Angeboten
der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig, - und Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes, soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt, - Freistellungsbescheinigung
nach § 48b Einkommenssteuergesetz. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung, - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw.
seine Tätigkeit eingestellt hat, - ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen),
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eigenerklärung, - ob das Unternehmen
im Berufs-/Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht,
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung,
Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.