Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-28+01:00
Enddatum: 2033-05-18+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 580314-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen
ist diese besonders qualifiziert, die für die Planung des Projektes benötigten Informationen
zu definieren, erarbeiten und in den vorgesehnen Planpaketen zu bündeln und anschließend,
dem vom AG zur Verfügung gestellten Prüfer, zu übergeben Die Prüfung von in das DBREF2016
überführten gleisgeometrischen Unterlagen ist der letzte Arbeitsschritt der vorhergehenden
konzeptuellen, vermessungstechnischen und planerischen Aufbereitung. Es ist nicht
möglich die letzten Arbeitsschritte des Prüfprozesses durch einen anderen Auftragnehmer
durchführen zu lassen. Unter Einbindung Dritter müssten die kompletten bisher geleisteten
Arbeitsschritte widerholt werden was für das Projekt weder witschfachtlich noch terminlich
tragbar wäre. Zudem wird das Risiko der doppelten Bearbeitung damit wesentlich reduziert.
Bei Einbindung Dritter entstehen auch überflüssige Schnittstellen welche zu Qualitätsverluste
führen sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes,
Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere
Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen
wird. Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07)
Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft
mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese besonders qualifiziert, die für die Planung
des Projektes benötigten Informationen zu definieren, erarbeiten und in den vorgesehnen
Planpaketen zu bündeln und anschließend, dem vom AG zur Verfügung gestellten Prüfer,
zu übergeben Die Prüfung von in das DBREF2016 überführten gleisgeometrischen Unterlagen
ist der letzte Arbeitsschritt der vorhergehenden konzeptuellen, vermessungstechnischen
und planerischen Aufbereitung. Es ist nicht möglich die letzten Arbeitsschritte des
Prüfprozesses durch einen anderen Auftragnehmer durchführen zu lassen. Unter Einbindung
Dritter müssten die kompletten bisher geleisteten Arbeitsschritte widerholt werden
was für das Projekt weder witschfachtlich noch terminlich tragbar wäre. Zudem wird
das Risiko der doppelten Bearbeitung damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter
entstehen auch überflüssige Schnittstellen welche zu Qualitätsverluste führen sowie
zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel-
/ Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten
für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen
wird.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: LÄA 19 Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags und dem
bereits beauftragten Nachtrag 02 "Überführung ins Zielsystem" erbringen zu können,
müssen die erforderlichen Prüfleistungen neu organisiert und koordiniert werden. Die
für die Prüfung vorgesehenen Prüfkapazitäten von Seiten des AG haben sich nach dem
Terminplan gerichtet und standen erst zu einem späteren Zeitpunkt, als ursprünglich
geplant, zur Verfügung. Somit musste auf Grund von Krankheitsfällen und Kapazitätsengpässen
bei der Berarbeitung beim Nachunternehmer des AN und den dann fehlenden Prüfkapazitäten
beim Projekt, welche zur Nichtübergabe geführt haben, der angepeilte Endtermin verschoben
werden. Um die erforderlichen Leistungen vertragsgerecht erfüllen zu können, wurden
mehrere Abstimmungstermine zwischen Planungsgemeinschaft und Projekt durchgeführt.
Ziel dieser Termine war es, die erforderlichen Resourcen bezgl. Erarbeitung Unterlagen
und dem anschließenden Prüflauf aufeinander abzusttimmen. Auf Grund der aktuellen
Marksituation und den damit wenig verfügbaren Kapazitäten ist ein abgestimmtes und
terminverbindliches Vorgehen jedoch schwierig zu gewährleisten. Diese zusätzlichen
Leistungen auf Grund von Terminverschiebungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung
des NT02 für den AG nicht in diesem Umfang vorhersehbar, die Verschiebung der Übergabe
und die nachfolgende Prüfung sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des
AN.