Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-28+01:00
Enddatum: 2033-05-18+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 580314-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen
ist diese besonders qualifiziert, die für die Planung des Projektes erforderlich werdenen
zusätzlichen Leistungen durchzuführen und die betroffenen Signale zu identifizieren
und gemäß dem beschlossenen Vorgehen in den Fachmodelle sowie Grundlagenfachmodellen
manuell zu platzieren. Somit kann sichergestellt werden, dass alle Anlagenteile, hier
Siganle, des Gewerks LST im Bereich des PfA 8.6 in der Gesamtplanung berücksichtigt
werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei
Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich
Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Eine Verzögerung
des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung
einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 zusätzliche Prüfläufe und
Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel
als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen,
musste die Planungsgemeinschaft die vorliegenden Unterlagen wie vertraglich vereinbart
in mehreren Zyklen sichten, prüfen und die betroffenen Signale identifizieren. Diese
Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur
zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung
ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis
in diese umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten
Verlust von Synergieeffekten verbunden. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme
von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden
mit dem AG und der Planungsgemeinschaft sowie Terminverzögerungen mit sich bringen.
Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und
führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft. Die erforderliche
zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
Ein Wechsel des AN ist auch wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich
und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: LÄA 50 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen
bzw. vorliegenden Daten wurde im Zuge des regelmäßig stattfindenden Termins -AT Jour
Fix-, das weitere Vorgehen im Bezug auf die Platzierung von Signalen im PfA 8.6 besprochen.
Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags vollständig
erbringen zu können, müssen vereinzelte Signale im PfA 8.6 manuell platziert werden.
Die Erstellung der Planung der Leit- und Sicherungstechnik ist gem. Regelwerk der
DB (hier Ril 819) datenbankbasiert zu erstellen. Innerhalb der Erstellung einer Datenbank
ist ein georeferenzierter Höhenbezug gegeben. Die manuelle Platzierung der Signale
wird erforderlich, da mit den vorliegenden Bestandsunterlagen die Erstellung einer
ProSig-Datenbank nur eingeschränkt möglich ist. Da die Bestandsunterlagen hybrid vorliegen
und mittels TIF erzeugt worden sind, kann kein Höhenbezug hergestellt werden. Auf
Basis dieser Erkenntnis und der Prämisse einer vollständigen und einheitlichen Planung,
hat die Projektleitung daher entschieden, dass die Erstellung der Fachmodelle und
Grundlagenfachmodelle BIM mittels einer manuellen Platzierung der Signale vorzunehmen
ist. Auf Grund der getroffenen Festlegungen sowie dem vertraglich geschuldeten Soll,
ist die Planungsgemeinschaft weiterhin verpflichtet, die notwendig werdenen Leistungen
zu erbringen um die Vollständigkeit der Planung zu gewährleisten. Diese notwendigen
Leistungen, waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und den damaligen gegebenen Rahmenbbedingungen
jedoch nicht bekannt und somit für die Kalakulation für die Planungsgemeinschaft in
dieser Art und in diesem Umfang nicht ersichtlich. Diese zusätzlichen Leistungen waren
zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG