Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie
an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung
eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung
neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s)
Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. AFRY
Deutschland GmbH, Calenberger Esplanade 3, Washingtonallee 13, 36041 Fulda 2. bm Gesellschaft
für Baugeologie und -meßtechnik mbh - Baugrundinstitut, Pforzheimer Straße 128b, 76275
Ettlingen 3. A.I.T. GmbH - Ingenieure im Bauwesen, Estenfelder Straße, 97222 Rimpar
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,
wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält
sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die
Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots
aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote
weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein
modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes
Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot (des Bestbieters) erteilt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft
für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Für die wesentlichen
ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht
vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen
zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies
zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen
Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.