Deutschland - Baustellenüberwachung - 23FEI69485 - Bauüberwachung für i2030 Vergabepaket 1, 2, 4, 6 ,7 und S2 Buch-Bernau
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 23FEI69485 - Bauüberwachung für i2030 Vergabepaket 1, 2, 4, 6 ,7 und S2 Buch-Bernau
Beschreibung: Im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg
finanzieren die Länder Berlin und Brandenburg die Planungen für die Erweiterung der
Verkehrsinfrastruktur in acht Korridoren rund um die Hauptstadtregion. Dazu gehören
u.a. Ausbaumaßnahmen des bestehenden S-Bahnnetzes. Für mehrere Projekte werden die
Bauüberwachungsleistungen wie folgt im Paket ausgeschrieben: Abstellanlagen in Schönholz,
Südkreuz, Lichterfelde West, Bundesplatz, Frohnau, Waidmannslust, Marzahn, Hundekehle,
Nordbahnhof sowie Ahrensfelde und die Zweigleisigkeit für S1, S2 und S5. Gegenstand
der hier in vier Losgruppen zu vergebenen Leistungen ist die planungsbegleitende Bauüberwachung.
Kennung des Verfahrens: 292e5708-e5f0-4e4e-b67a-0053ac003978
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Losgruppe Nord
Beschreibung: Los 1 Abstellanlage Schönholz Los 5 Abstellanlage Frohnau Los 6 Abstellanlage Waidmannslust
Los 12 Reaktivierung S 1 Nord bzw. Streckenausbau Frohnau-Oranienburg
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Losgruppe Ost
Beschreibung: Los 7 Abstellanlage Marzahn Los 9 Zweigleisiger Ausbau S5 Hoppegarten-Strausberg und
Endzustand Werkstattanbindung Fredersdorf Los 11 Abstellanlage Marzahn