Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Alle geforderten Erklärungen sind
zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die
erforderlichen/gültigen Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien zum Vergabevorgang
sind der zip-Datei `23FEI70034 Teilnahmeunterlagen (Korrektur)´ gemäß Anlage `01_Teilnahmeantrag´
zu entnehmen. Die zip-Datei `23FEI70034 Teilnahmeunterlagen (Korrektur)´ steht auf
dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter: https://bieterportal.noncd.db.de/ - (Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subprojekt/3db31d2a-432e-4a05-bb62-cdf9d4ffe3e7) zum Herunterladen zur Verfügung Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt.
Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission
befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige
Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen
fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen.
Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023
verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens
€ 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b)
bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen
geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf.
Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung
(EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28
Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder
anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU)
2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission
vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft
mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer
und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein
Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant,
wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw.
immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten
Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen
oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung
(EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter
der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen
Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch
eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Bauüberwachungsleistungen Strecke 1740 für 3 BÜs km 176,1-177,4
Beschreibung: Bauüberwachungsleistungen Strecke 1740 für 3 BÜs km 176,1-177,4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: keine optionalen Leistungen enthalten
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung
und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren
oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von
§ 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen,
insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. Nähere Informationen
bzgl. der geltenden Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Anlage `01_Teilnahmeantrag´.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher
Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen
Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 . III.1.2) Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Nähere Informationen bzgl. der geltenden Teilnahmebedingungen
entnehmen Sie der Anlage `01_Teilnahmeantrag´. Form der geforderten Erklärungen Alle
geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können
bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren
der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden,
sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise
siehe VI.3 . III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und
kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Nachweis über das Vorhandensein eines
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar - Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Nähere Informationen
bzgl. der geltenden Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Anlage `01_Teilnahmeantrag´.
III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung
der Regeln und Kriterien: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen
in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein:
- Bauüberwacher Bahn, Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB) - Fachbauüberwacher
Oberbau (FBÜ) - Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
Elektrotechnik) Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen
(PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten
Link herunterzuladen. Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An
der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Nähere Informationen bzgl. der geltenden Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Anlage
`01_Teilnahmeantrag´.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung