Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das
Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
/ PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise
zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
(Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung
über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit
als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen
Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren
Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass
das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45221112Bau von Eisenbahnbrücken
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45112000Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG 2. Ingenieur Peter
Diepelt GmbH 3. KRAFT DOHMANN CZESLIK Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH 4.
Kaltenecker Klaus Ingenieurbüro für Straßenplanung 5. Dipl.-Ing. Matthias Filus Ingenieurbüro
für Bauwesen 6. SFF Ingenieure AG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission
befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige
Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen
fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen.
Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023
verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens
€ 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b)
bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen
geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf.
Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung
(EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28
Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder
anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU)
2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission
vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft
mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer
und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein
Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant,
wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw.
immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten
Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen
oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung
(EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter
der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen
Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch
eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Beschreibung: Ern. EÜ km 5,012 ü. d. Lindwurmstraße in München, Strecke 5510, München – Rosenheim
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende
Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen
Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter:
- Gleise: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h - Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 –
120 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: - Stahlbetonbrücken - Konstruktiver Ingenieurbau
- Bauen unter Eisenbahnbetrieb - Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB
nach DBS 918005 Spezialtiefbau: - Gründungen Pfähle - Gründungen Untergrundverbesserung
- Gründungen Injektion - Verankerungen - Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung