Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 372,557EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1EUR
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 190268-2023
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Würde die Entsorgung der Abfälle, die im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahren
entsorgt werden müssen durch einen anderen Auftragnehmer erfolgen, fielen erhebliche
Zusatzkosten an. Beispiele für Schwierigkeiten und Zusatzkosten wären: Zusätzliche
Anfahrtskosten, erhebliche Kosten für Abstimmungsaufwand zum Sachverhalt mit der Bauüberwachung
Landschaftsbau und anderen Projektbeteiligten sowie enorme Kosten durch regelmäßige
Anwesenheit auf der Baustelle, die notwendig wäre, um auf das Anfallen gefährlicher
Abfälle umgehend reagieren zu können. Diesem hohen Zeitaufwand, die eine Abfallbauüberwachung
für ihre regelmäßige Anwesenheit benötigen würde stünde einem geringen Eintrittsrisiko
eines (gefährlichen) Abfallaufkommens gegenüber. Dadurch entstünde ein großes Delta
zwischen Aufwand und Ertrag einer solchen Lösung. Die erforderliche Leistung ist für
die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abfalls unerlässlich.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Die DB E&C ist seit März 2023 durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI62316 beauftragt.
Im Zuge der Bauarbeiten fielen über 10 Kubikmeter Abfall an. Da es sich um eine relativ
geringe Menge an Abfall handelt, die im Zuge der Arbeiten der vorgezogenen Umweltmaßnahmen
in den Planfeststellungsabschnitten 8.3 und 8.4 anfällt und der AN nicht über einen
Zedal Account verfügt, hat sich die Bauüberwachung dazu bereit erklärt das elektronische
Abfallnachweisverfahren (eANV) mit dem System ZEDAL als zusätzliche Leistung durchzuführen.
Abfälle, die im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahren entsorgt werden
müssen fallen in der Regel spontan an, und müssen dann zeitnah und dokumentiert entsorgt
werden. Dies kann nur durch eine Bauüberwachung passieren, die sowieso vor Ort ist
und die entsprechenden Kenntnisse besitzt. Beides ist bei der Bauüberwachung Landschaftsbau
der Fall.