Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 22114171253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk,
Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk,
Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Ein- und Rückbau Rampe
(MKA 192_83)
Um den Antransport für zusätzliche Maßnahmen wie Gründung SSW und Versickerbecken zu gewährleisten, erfolgt die Anfahrt über die BE-Fläche Zehnthofweg über das Erdplanum für das zukünftige Gleis 113. Damit der erforderliche Antransport der Baustoffe und Baumaterialien gewährleistet werden kann und die Anfahrt über das Erdplanum möglich ist, war es zwingend erforderlich auf dem Erdplanum in km 66,1; km 66,5 und km 66,8 Rampen anzubringen. Im Anschluss ist es notwendig nach Beendigung der oben genannten Maßnahmen diese Rampen wieder auszubauen, damit die Schutzschichten für das Planum des neuen Gleises erstellt werden können. Diese zusätzliche Leistung hat sich im Rahmen der detaillierten Ausführung ergeben und war im Rahmen der Entwurfsplanung nicht vorhersehbar und konnte im Hauptvertrag nicht berücksichtigt werden.