Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42783
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
Es werden rund 3.200 Meter Schallschutzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern errichtet. Es
werden rund 41.000 Kubikmeter Boden abgetragen. Es werden rund 51.000 Quadratmeter Gründungssohle
hergestellt. Es werden rund 6.100 Meter Planumschutzschicht eingebaut. Es werden rund 2.000 Quadratmeter
Asphaltschicht hergestellt. Es werden rund 7.600 Kubikmeter Entwässerungsanlage hergestellt. Es werden
rund 6.400 Meter Sickerleitung hergestellt. Es werden rund 33.000 Kubikmeter Boden entsorgt. Rund 6.700
Meter Planierarbeiten in Gleisen. Rund 14.100 Meter abladen von Bahnwagen. Rund 9.400 Stück Schwellen
transportieren und abladen.Es werden rund 6.000 Kubikmeter Schotter transportiert. Rund 12.000 Tonnen
Gleisschotter entladen und einbauen. Rund 10.500 Tonnen Bettungsstoff abladen. Rund 6.450 Meter Gleis
stopfen. Rund 8.700 m Kabelkanal einbauen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
Es werden rund 3.200 Meter Schallschutzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern errichtet. Es
werden rund 41.000 Kubikmeter Boden abgetragen. Es werden rund 51.000 Quadratmeter Gründungssohle
hergestellt. Es werden rund 6.100 Meter Planumschutzschicht eingebaut. Es werden rund 2.000 Quadratmeter
Asphaltschicht hergestellt. Es werden rund 7.600 Kubikmeter Entwässerungsanlage hergestellt. Es werden
rund 6.400 Meter Sickerleitung hergestellt. Es werden rund 33.000 Kubikmeter Boden entsorgt. Rund 6.700
Meter Planierarbeiten in Gleisen. Rund 14.100 Meter abladen von Bahnwagen. Rund 9.400 Stück Schwellen
transportieren und abladen.Es werden rund 6.000 Kubikmeter Schotter transportiert. Rund 12.000 Tonnen
Gleisschotter entladen und einbauen. Rund 10.500 Tonnen Bettungsstoff abladen. Rund 6.450 Meter Gleis
stopfen. Rund 8.700 m Kabelkanal einbauen.
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA 343 - Mehrkosten für die Sicherung der Beschichtung der Spundwand und geminderter Einbau des Randwegmaterials
MKA 343_180
Um bei der geschuldeten Randwegherstellung im Bereich der Stützwand I die durch Dritte erstellte Beschichtung der Spundwand nicht zu beschädigen, ist es notwendig, dass eine zusätzliche Schutzlage aus Polyethylen als Schutzstreifen an der Spundwand befestigt wird. Außerdem ist der Randweg im direkten Bereich der Spundwand händisch zu verbauen. Durch den Kopfbalken der Stützwand kommt es zudem zu einer reduzierten Leistungsfähigkeit beim Einbau des Randweges.In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der Zusatzleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.